
Die Umsetzung des Gesetzes 88/2026 zum Fiskaldekret vom März – veröffentlicht im Amtsblatt am 22. Mai – ändert stillschweigend Artikel 2 des beliebten italienischen Impatriate-Regimes, einem Eckpfeiler vieler Unternehmensumzugspakete. Ab dem Steuerjahr 2027 ist die Einkommenssteuererleichterung für zurückkehrende italienische Fachkräfte und ausländische Neueinstellungen nicht mehr mit bestimmten Auslands-Einkommensbefreiungen oder Pauschalbesteuerungsoptionen kombinierbar, was aggressive Steueroptimierungen einschränkt. Konkret verbietet das Gesetz die kumulative Nutzung des Impatriate-Rabatts zusammen mit: (1) der 50-Prozent-Befreiung für neue Einwohner gemäß Gesetzesdekret 209/2023, (2) dem EU-Regime für eingeladene Forscher und (3) der 24-bis-Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte. Mobilitätsplaner müssen daher bei der Verhandlung von Einsätzen ab 2027 sorgfältig Netto-Szenarien kalkulieren. Eine Übergangsregelung hält den bisherigen, großzügigeren Rahmen bis Ende 2026 aufrecht und gewährt Arbeitgebern ein siebenmonatiges Zeitfenster, um Talente noch nach den alten Bestimmungen einzustellen. Steuerberater erwarten im dritten und vierten Quartal 2026 einen Anstieg der Umzüge, da Unternehmen Starttermine vorziehen, um fünf Jahre höhere Steuererleichterungen zu sichern. Über das Impatriate-Regime hinaus führt das Gesetz 88 eine IRPEF-Befreiung für italienische Seeleute auf ausländischen Schiffen ein und hebt eine alte Querverweisung auf, die die Berechnung von Leistungen für einkommensschwache Familien erschwert hatte – technische Änderungen, die jedoch Auswirkungen auf Lebenshaltungskosten-Zuschläge in der Schifffahrts- und maritimen Lieferkettenbranche haben könnten. Parallel dazu beauftragt das Gesetz die Finanzbehörde, innerhalb von 60 Tagen detaillierte Durchführungsrichtlinien zu veröffentlichen. Bis dahin sollten Arbeitgeber die Nicht-Kumulierbarkeit in Einsatzverträgen hervorheben und die Aktualisierung der Gehaltsabrechnungssoftware koordinieren, um Jahresendabstimmungen zu vermeiden.
Quelle: Dottrina per il Lavoro
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