
Spanien hat am 12. Juni offiziell mit der Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpakts der Europäischen Union begonnen, nach mehr als zwei Jahren gesetzlicher und technischer Vorbereitung. Innenminister Fernando Grande-Marlaska erklärte, dass alle neun Verordnungen und die Richtlinie des Pakts nun in Spanien in Kraft sind und das Land die Regeln mit einem „garantierten, rechtsstaatlichen Ansatz“ anwenden werde.
Für Unternehmen, die Talente nach oder durch Spanien entsenden, ist die unmittelbarste Neuerung das neue Triage-Verfahren an den Außengrenzen. Jeder Drittstaatsangehörige, der nach einem irregulären Einreiseversuch aufgegriffen wird, wird registriert, auf Schutzbedürftigkeit geprüft und innerhalb weniger Stunden einem von mehreren beschleunigten oder regulären Verfahren zugewiesen. Während der maximal 12-wöchigen Prüfphase muss sich die Person in dafür vorgesehenen Einrichtungen aufhalten, ohne formellen Eintrag – damit wird die bisherige Grauzone beendet, in der viele Antragsteller während der Bearbeitung frei unterwegs waren.
Spanien lehnt die Nutzung von Offshore-Rückführungszentren ab, die im Pakt vorgesehen sind, und beruft sich dabei auf rechtliche und Verhältnismäßigkeitsbedenken. Stattdessen werden Ressourcen in landgestützte Aufnahmezentren, zusätzliche Asylbeamte und eine überarbeitete Eurodac-Fingerabdruckplattform investiert, die mit nationalen Asyl- und Einwanderungsdatenbanken verknüpft ist. Arbeitgeber sollten daher mit schnelleren, aber strengeren Entscheidungen bei Schutzansprüchen und einer datenbasierten Kontrolle von Überziehungen rechnen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der verpflichtende Solidaritätsmechanismus des Pakts. Da Spanien als „Mitgliedstaat unter Migrationsdruck“ eingestuft ist, müssen andere EU-Länder entweder finanzielle Unterstützung leisten oder Kontingente für die Umsiedlung übernehmen. Wird dies wie vorgesehen umgesetzt, könnte dies die Kapazitäten an Brennpunkten wie den Kanarischen Inseln entlasten und gleichzeitig Spaniens Möglichkeit erhalten, humanitäre Arbeitserlaubnisse für umgesiedelte Antragsteller auszustellen.
Im Bereich der unternehmerischen Mobilität ist die wichtigste praktische Erkenntnis mehr Planbarkeit. Klare gesetzliche Fristen, digitalisierte Akten und ein EU-weiter Datenaustausch sollen den Rückstau bei Arbeitserlaubnisübertragungen im Zusammenhang mit Asylverfahren verringern. Allerdings bedeuten strengere Einreiseverweigerungen und die erweiterte Nutzung von haftähnlichen Aufnahmeeinrichtungen, dass Unternehmen ihre kurzfristigen Entsandten, Auftragnehmer oder Zulieferer mit möglichen ungeklärten Einwanderungsproblemen sorgfältig prüfen müssen.
Für Unternehmen, die Talente nach oder durch Spanien entsenden, ist die unmittelbarste Neuerung das neue Triage-Verfahren an den Außengrenzen. Jeder Drittstaatsangehörige, der nach einem irregulären Einreiseversuch aufgegriffen wird, wird registriert, auf Schutzbedürftigkeit geprüft und innerhalb weniger Stunden einem von mehreren beschleunigten oder regulären Verfahren zugewiesen. Während der maximal 12-wöchigen Prüfphase muss sich die Person in dafür vorgesehenen Einrichtungen aufhalten, ohne formellen Eintrag – damit wird die bisherige Grauzone beendet, in der viele Antragsteller während der Bearbeitung frei unterwegs waren.
Spanien lehnt die Nutzung von Offshore-Rückführungszentren ab, die im Pakt vorgesehen sind, und beruft sich dabei auf rechtliche und Verhältnismäßigkeitsbedenken. Stattdessen werden Ressourcen in landgestützte Aufnahmezentren, zusätzliche Asylbeamte und eine überarbeitete Eurodac-Fingerabdruckplattform investiert, die mit nationalen Asyl- und Einwanderungsdatenbanken verknüpft ist. Arbeitgeber sollten daher mit schnelleren, aber strengeren Entscheidungen bei Schutzansprüchen und einer datenbasierten Kontrolle von Überziehungen rechnen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der verpflichtende Solidaritätsmechanismus des Pakts. Da Spanien als „Mitgliedstaat unter Migrationsdruck“ eingestuft ist, müssen andere EU-Länder entweder finanzielle Unterstützung leisten oder Kontingente für die Umsiedlung übernehmen. Wird dies wie vorgesehen umgesetzt, könnte dies die Kapazitäten an Brennpunkten wie den Kanarischen Inseln entlasten und gleichzeitig Spaniens Möglichkeit erhalten, humanitäre Arbeitserlaubnisse für umgesiedelte Antragsteller auszustellen.
Im Bereich der unternehmerischen Mobilität ist die wichtigste praktische Erkenntnis mehr Planbarkeit. Klare gesetzliche Fristen, digitalisierte Akten und ein EU-weiter Datenaustausch sollen den Rückstau bei Arbeitserlaubnisübertragungen im Zusammenhang mit Asylverfahren verringern. Allerdings bedeuten strengere Einreiseverweigerungen und die erweiterte Nutzung von haftähnlichen Aufnahmeeinrichtungen, dass Unternehmen ihre kurzfristigen Entsandten, Auftragnehmer oder Zulieferer mit möglichen ungeklärten Einwanderungsproblemen sorgfältig prüfen müssen.
Quelle: Spanish Ministry of the Interior