
Mitternacht am 12. Juni trat der lang verhandelte EU-Pakt zu Migration und Asyl in Kraft, was sofortige Verfahrensänderungen an den französischen Luft-, See- und Landgrenzen auslöste. Das französische Innenministerium bestätigte, dass alle Drittstaatsangehörigen, die nach einer irregulären Einreise aufgegriffen werden, nun innerhalb von fünf Tagen einer verpflichtenden Sicherheits- und biometrischen Überprüfung (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung und Abgleich mit Strafregistern) unterzogen werden – zuvor lag das Zeitfenster bei 14 Tagen. Das neue Regime beschleunigt auch die Grenz-Asylverfahren: Antragsteller, bei denen eine Schutzgewährung als unwahrscheinlich gilt, müssen innerhalb von 12 Wochen eine Erstentscheidung erhalten, die während ihres Aufenthalts in speziellen „Grenzverfahrenszonen“ an den Standorten Roissy–Charles-de-Gaulle, Orly, Marseille und dem Bahnhof Hendaye getroffen wird.
Um das nationale Recht an den Pakt anzupassen, veröffentlichte Frankreich am 10. Juni sechs Durchführungsverordnungen im Journal officiel, die den Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (Ceseda) ändern. Für Unternehmen im Bereich der Mobilität ergeben sich vor allem zwei Auswirkungen: Erstens sollten Arbeitgeber, die Nicht-EU-Entsandte nach Frankreich bringen, längere Vorlaufzeiten für Hintergrundprüfungen einplanen und sicherstellen, dass die Entsandten bei der Einreise vollständige Dokumente vorlegen, da die Kontrollen bei Ankunft umfassender werden. Zweitens müssen Unternehmen, die auf entsandte Arbeitnehmer mit kurzfristigen inner-schengenischen Reisen angewiesen sind, ihre Notfallpläne anpassen: Personen, denen bei der Erstkontrolle die Einreise verweigert wird, werden sofort an den Beförderer zurückgegeben und aus dem Land entfernt.
Französische NGOs äußern Bedenken hinsichtlich der Kapazitäten in den Grenzverfahrenszonen, doch die Regierung betont, dass sie 1.200 zusätzliche Plätze eingeplant und 450 Fallbearbeiter eingestellt hat. Die Behörden argumentieren, dass die verkürzten Fristen irreguläre Grenzübertritte abschrecken und Ressourcen für legale Arbeitsmigration freisetzen werden, deren Regelungen noch in diesem Jahr vorgestellt werden sollen. Praktisch sollten globale Mobilitätsteams die Einsatzzeiten überprüfen, die Dokumentenprüfungen für mitreisende Familienmitglieder verstärken und die kommenden Rundschreiben verfolgen, die erläutern, wie der Pakt mit den bestehenden Talent-Pass-Kategorien Frankreichs verknüpft wird.
Um das nationale Recht an den Pakt anzupassen, veröffentlichte Frankreich am 10. Juni sechs Durchführungsverordnungen im Journal officiel, die den Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (Ceseda) ändern. Für Unternehmen im Bereich der Mobilität ergeben sich vor allem zwei Auswirkungen: Erstens sollten Arbeitgeber, die Nicht-EU-Entsandte nach Frankreich bringen, längere Vorlaufzeiten für Hintergrundprüfungen einplanen und sicherstellen, dass die Entsandten bei der Einreise vollständige Dokumente vorlegen, da die Kontrollen bei Ankunft umfassender werden. Zweitens müssen Unternehmen, die auf entsandte Arbeitnehmer mit kurzfristigen inner-schengenischen Reisen angewiesen sind, ihre Notfallpläne anpassen: Personen, denen bei der Erstkontrolle die Einreise verweigert wird, werden sofort an den Beförderer zurückgegeben und aus dem Land entfernt.
Französische NGOs äußern Bedenken hinsichtlich der Kapazitäten in den Grenzverfahrenszonen, doch die Regierung betont, dass sie 1.200 zusätzliche Plätze eingeplant und 450 Fallbearbeiter eingestellt hat. Die Behörden argumentieren, dass die verkürzten Fristen irreguläre Grenzübertritte abschrecken und Ressourcen für legale Arbeitsmigration freisetzen werden, deren Regelungen noch in diesem Jahr vorgestellt werden sollen. Praktisch sollten globale Mobilitätsteams die Einsatzzeiten überprüfen, die Dokumentenprüfungen für mitreisende Familienmitglieder verstärken und die kommenden Rundschreiben verfolgen, die erläutern, wie der Pakt mit den bestehenden Talent-Pass-Kategorien Frankreichs verknüpft wird.