
Der Schweizer Bundesrat widmete einen Großteil seiner Sitzung am 24. Juni 2026 der zukünftigen Ausgestaltung der Internationalen Kooperationsstrategie 2029–32. Die Minister einigten sich darauf, dass das Gesamtbudget für Entwicklungshilfe mit rund 2,4 Milliarden CHF pro Jahr weitgehend unverändert bleibt, die Mittel – und das Personal, das sie verwaltet – jedoch gezielter eingesetzt werden sollen. Die Zuständigkeit in den Partnerländern folgt künftig der Regel „ein Land, ein Departement“: Die Schweizerische Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) konzentriert sich auf einkommensschwache Staaten mit akuter Armut, Gesundheitsproblemen oder Zwangsmigration, während das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für Länder mit mittlerem Einkommen zuständig ist, in denen Handel und Investitionen Priorität haben. Die Programme in Lateinamerika werden reduziert, und SECO übernimmt die Hauptverantwortung für die Zusammenarbeit mit der EU, dem Westbalkan und Teilen Asiens.
Um Mittel für humanitäre Soforthilfe freizusetzen, genehmigte der Bundesrat Einsparungen von rund 113 Millionen CHF zwischen 2027 und 2030. Etwa 100 Stellen entfallen – zwei Drittel davon bei lokal angestellten Mitarbeitenden an Schweizer Botschaften, ein Drittel innerhalb der Bundesverwaltung in Bern. Bundesangestellte sollen nach Möglichkeit umgeschichtet werden, doch das Communiqué räumt ein, dass einige lokale Mitarbeitende im Ausland entlassen werden müssen. Geschäftsreisende sollten beachten, dass lokale Mitarbeitende in Schweizer Visastellen oft Erstprüfungen und Terminvergaben übernehmen; Stellenabbau könnte in bestimmten Vertretungen, insbesondere in Lateinamerika, zu längeren Bearbeitungszeiten führen, da die Missionen dort ohnehin dünn besetzt sind.
Die humanitäre Hilfe ist der klare Gewinner der Neuausrichtung. Ihr Anteil am Kooperationsbudget steigt von heute 26 % auf etwa 40 % im nächsten Zyklus – ein Spiegelbild der globalen Zunahme konfliktbedingter Vertreibungen. Der Bundesrat begründete die Verschiebung damit, dass zwischen 2020 und 2025 13 zusätzliche humanitäre Kredite vom Parlament beantragt werden mussten – mehr als doppelt so viele wie in den vorangegangenen 14 Jahren. Die Schweizer Entwicklungsagentur wird beauftragt, zuerst auf akute Krisen zu reagieren und anschließend auf Maßnahmen zur Risikominderung und Resilienz, wenn Konflikte sich hinziehen. Der neue Ansatz erkennt implizit an, dass humanitäre Einsätze oft schnelle Personaleinsätze, spezielle Visa und Ausnahmen von den üblichen Schengen-Regeln erfordern.
Für Unternehmen mit internationaler Mobilität ergeben sich zwei praktische Folgen: Erstens bedeutet der engere geografische Fokus, dass Firmen, die Projekte in Ländern betreiben, in denen die Zusammenarbeit zurückgefahren wird (insbesondere in Teilen Lateinamerikas), mit reduzierter Unterstützung der Botschaften bei wirtschaftsfördernden Veranstaltungen und bei der Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen rechnen müssen. Zweitens könnte die interne Umschichtung von Bundespersonal die Entscheidungsprozesse bei mobilitätsbezogenen Themen – etwa bei der Zuteilung von Drittstaatenquoten oder Änderungen des Schengen-Codes – während der Übergangsphase verlangsamen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) müssen bis Frühjahr 2028 ein öffentliches Konsultationspapier zur neuen Strategie vorlegen, damit Unternehmen vor Inkrafttreten der Reformen administrative Herausforderungen ansprechen können.
Um Mittel für humanitäre Soforthilfe freizusetzen, genehmigte der Bundesrat Einsparungen von rund 113 Millionen CHF zwischen 2027 und 2030. Etwa 100 Stellen entfallen – zwei Drittel davon bei lokal angestellten Mitarbeitenden an Schweizer Botschaften, ein Drittel innerhalb der Bundesverwaltung in Bern. Bundesangestellte sollen nach Möglichkeit umgeschichtet werden, doch das Communiqué räumt ein, dass einige lokale Mitarbeitende im Ausland entlassen werden müssen. Geschäftsreisende sollten beachten, dass lokale Mitarbeitende in Schweizer Visastellen oft Erstprüfungen und Terminvergaben übernehmen; Stellenabbau könnte in bestimmten Vertretungen, insbesondere in Lateinamerika, zu längeren Bearbeitungszeiten führen, da die Missionen dort ohnehin dünn besetzt sind.
Die humanitäre Hilfe ist der klare Gewinner der Neuausrichtung. Ihr Anteil am Kooperationsbudget steigt von heute 26 % auf etwa 40 % im nächsten Zyklus – ein Spiegelbild der globalen Zunahme konfliktbedingter Vertreibungen. Der Bundesrat begründete die Verschiebung damit, dass zwischen 2020 und 2025 13 zusätzliche humanitäre Kredite vom Parlament beantragt werden mussten – mehr als doppelt so viele wie in den vorangegangenen 14 Jahren. Die Schweizer Entwicklungsagentur wird beauftragt, zuerst auf akute Krisen zu reagieren und anschließend auf Maßnahmen zur Risikominderung und Resilienz, wenn Konflikte sich hinziehen. Der neue Ansatz erkennt implizit an, dass humanitäre Einsätze oft schnelle Personaleinsätze, spezielle Visa und Ausnahmen von den üblichen Schengen-Regeln erfordern.
Für Unternehmen mit internationaler Mobilität ergeben sich zwei praktische Folgen: Erstens bedeutet der engere geografische Fokus, dass Firmen, die Projekte in Ländern betreiben, in denen die Zusammenarbeit zurückgefahren wird (insbesondere in Teilen Lateinamerikas), mit reduzierter Unterstützung der Botschaften bei wirtschaftsfördernden Veranstaltungen und bei der Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen rechnen müssen. Zweitens könnte die interne Umschichtung von Bundespersonal die Entscheidungsprozesse bei mobilitätsbezogenen Themen – etwa bei der Zuteilung von Drittstaatenquoten oder Änderungen des Schengen-Codes – während der Übergangsphase verlangsamen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) müssen bis Frühjahr 2028 ein öffentliches Konsultationspapier zur neuen Strategie vorlegen, damit Unternehmen vor Inkrafttreten der Reformen administrative Herausforderungen ansprechen können.
Quelle: The Federal Council
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