
Italien macht einen wichtigen Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Arbeitserlaubnisverfahrens: Ab sofort ist ein Online-Modul zur Unterzeichnung des „contratto di soggiorno“ (Aufenthaltsvertrags) verfügbar, der nach der Einreise eines Nicht-EU-Facharbeiters mit einer EU-Blauen Karte erforderlich ist. Die Einwanderungsberatung Fragomen berichtete am 29. Juni, dass Arbeitgeber nun Ankunftsdaten hochladen und qualifizierte elektronische Signaturen über das Portal des Innenministeriums einreichen können. Damit entfällt der bisher notwendige persönliche Termin, der die Bearbeitungszeit um Wochen verlängerte.
Im italienischen mehrstufigen Einwanderungssystem wird die Blaue Karte im Ausland ausgestellt, doch die Aufenthaltskarte kann erst beantragt werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Nach-Einreise-Vertrag abgeschlossen haben. Das neue Portal erstellt den Vertrag automatisch nach Eingabe der Einreisedaten, beide Parteien unterschreiben digital und senden die Datei per zertifizierter E-Mail (PEC) zurück.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies eine schnellere Integration: In vielen Provinzen lagen die Termine für persönliche Vorsprachen bisher 30 bis 45 Tage in der Zukunft, mit weiteren Verzögerungen durch Rückstaus bei den lokalen Einwanderungsstellen (Sportelli Unici), die Unterschriften in Chargen abarbeiteten. Die digitale Unterschrift kann den Weg zur Steuernummer und Gehaltsabrechnung um zwei bis drei Wochen verkürzen, wobei Fragomen auf mögliche Anfangsschwierigkeiten hinweist, da lokale Behörden die Vorgaben unterschiedlich auslegen.
Wichtig: Handschriftliche Unterschriften bleiben vorerst gültig, sodass Arbeitgeber ein hybrides Modell nutzen können, während sie das neue System testen. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass autorisierte Unterzeichner über eine anerkannte SPID-Digital-ID verfügen und interne Abläufe anpassen, um die „Protokollnummer“ des Portals zu erfassen, die bei Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht verlangt werden kann.
Diese Neuerung fügt sich in Italiens umfassendere Strategie zur papierlosen Einwanderung ein und bereitet den Weg für die vollständige digitale Beantragung von Arbeitserlaubnissen ab 2027 sowie das kommende digitale Schengen-Visum der EU. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind besser gerüstet, wenn die elektronischen Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen landesweit eingeführt werden.
Im italienischen mehrstufigen Einwanderungssystem wird die Blaue Karte im Ausland ausgestellt, doch die Aufenthaltskarte kann erst beantragt werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Nach-Einreise-Vertrag abgeschlossen haben. Das neue Portal erstellt den Vertrag automatisch nach Eingabe der Einreisedaten, beide Parteien unterschreiben digital und senden die Datei per zertifizierter E-Mail (PEC) zurück.
Für multinationale Unternehmen bedeutet dies eine schnellere Integration: In vielen Provinzen lagen die Termine für persönliche Vorsprachen bisher 30 bis 45 Tage in der Zukunft, mit weiteren Verzögerungen durch Rückstaus bei den lokalen Einwanderungsstellen (Sportelli Unici), die Unterschriften in Chargen abarbeiteten. Die digitale Unterschrift kann den Weg zur Steuernummer und Gehaltsabrechnung um zwei bis drei Wochen verkürzen, wobei Fragomen auf mögliche Anfangsschwierigkeiten hinweist, da lokale Behörden die Vorgaben unterschiedlich auslegen.
Wichtig: Handschriftliche Unterschriften bleiben vorerst gültig, sodass Arbeitgeber ein hybrides Modell nutzen können, während sie das neue System testen. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass autorisierte Unterzeichner über eine anerkannte SPID-Digital-ID verfügen und interne Abläufe anpassen, um die „Protokollnummer“ des Portals zu erfassen, die bei Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht verlangt werden kann.
Diese Neuerung fügt sich in Italiens umfassendere Strategie zur papierlosen Einwanderung ein und bereitet den Weg für die vollständige digitale Beantragung von Arbeitserlaubnissen ab 2027 sowie das kommende digitale Schengen-Visum der EU. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind besser gerüstet, wenn die elektronischen Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen landesweit eingeführt werden.
Quelle: Fragomen
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