
In einer wegweisenden Entscheidung vom 30. Juni 2026 hat der Oberste Gerichtshof der USA mit 6 zu 3 Stimmen die von Präsident Donald Trump erlassene Exekutivanordnung aufgehoben, die die Geburtsrechtsbürgerschaft für in den USA geborene Kinder von Eltern ohne US-Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthalt einschränken sollte. Oberster Richter John Roberts bestätigte im Namen der Mehrheit, dass die Staatsbürgerschaftsklausel des 14. Verfassungszusatzes nahezu allen auf US-Boden geborenen Kindern automatisch die Staatsbürgerschaft verleiht – mit nur wenigen Ausnahmen für Diplomaten und feindliche Besatzer.
Die Entscheidung beendet fast zwei Jahre rechtlicher Unsicherheit, die unter ausländischen Studierenden, temporären Arbeitskräften, Geschäftsreisenden und multinationalen Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter in die USA entsenden, große Sorge ausgelöst hatte. Wäre die Anordnung in Kraft geblieben, hätten Familien mit in den USA geborenen Kindern ohne Staatsbürgerschaft mit Visaproblemen, komplizierten Aus- und Wiedereinreiseverfahren sowie erheblichen steuerlichen Fragen zu kämpfen gehabt. Arbeitgeber befürchteten zusätzliche Compliance-Anforderungen und Haftungsrisiken für plötzlich als „undokumentiert“ geltende Angehörige.
Das Urteil stabilisiert langjährige Programme zur Mitarbeiterentsendung, die auf eine verlässliche Geburtsrechtsbürgerschaft für mitreisende Angehörige ausländischer Mitarbeiter angewiesen sind. Fachanwälte für Einwanderungsrecht weisen darauf hin, dass Personalrichtlinien zu Mutterschaftsurlaub, Krankenversicherung und Passausstellung nun wieder nach den bisherigen Regeln umgesetzt werden können. Auch Universitäten, die jährlich über eine Million internationale Studierende betreuen, vermeiden so die Notwendigkeit, für während des Studiums geborene Säuglinge spezielle Visa für Angehörige auszustellen.
Blickt man in die Zukunft, erwarten Befürworter neue gesetzgeberische Versuche, die Staatsbürgerschaft einzuschränken, gehen jedoch davon aus, dass jede gesetzliche Regelung verfassungsrechtlichen Hürden begegnen wird, ähnlich denen, die Trumps Anordnung zum Scheitern brachten. Für den Moment können Unternehmen ihre US-Einsätze planen, ohne den Einwanderungsstatus der in den USA geborenen Kinder ihrer Mitarbeiter neu bewerten zu müssen – was die Attraktivität Amerikas als globalen Talentstandort bewahrt.
Die Entscheidung beendet fast zwei Jahre rechtlicher Unsicherheit, die unter ausländischen Studierenden, temporären Arbeitskräften, Geschäftsreisenden und multinationalen Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter in die USA entsenden, große Sorge ausgelöst hatte. Wäre die Anordnung in Kraft geblieben, hätten Familien mit in den USA geborenen Kindern ohne Staatsbürgerschaft mit Visaproblemen, komplizierten Aus- und Wiedereinreiseverfahren sowie erheblichen steuerlichen Fragen zu kämpfen gehabt. Arbeitgeber befürchteten zusätzliche Compliance-Anforderungen und Haftungsrisiken für plötzlich als „undokumentiert“ geltende Angehörige.
Das Urteil stabilisiert langjährige Programme zur Mitarbeiterentsendung, die auf eine verlässliche Geburtsrechtsbürgerschaft für mitreisende Angehörige ausländischer Mitarbeiter angewiesen sind. Fachanwälte für Einwanderungsrecht weisen darauf hin, dass Personalrichtlinien zu Mutterschaftsurlaub, Krankenversicherung und Passausstellung nun wieder nach den bisherigen Regeln umgesetzt werden können. Auch Universitäten, die jährlich über eine Million internationale Studierende betreuen, vermeiden so die Notwendigkeit, für während des Studiums geborene Säuglinge spezielle Visa für Angehörige auszustellen.
Blickt man in die Zukunft, erwarten Befürworter neue gesetzgeberische Versuche, die Staatsbürgerschaft einzuschränken, gehen jedoch davon aus, dass jede gesetzliche Regelung verfassungsrechtlichen Hürden begegnen wird, ähnlich denen, die Trumps Anordnung zum Scheitern brachten. Für den Moment können Unternehmen ihre US-Einsätze planen, ohne den Einwanderungsstatus der in den USA geborenen Kinder ihrer Mitarbeiter neu bewerten zu müssen – was die Attraktivität Amerikas als globalen Talentstandort bewahrt.
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