
Am 2. Juli 2026 hat der parlamentarische Verkehrsausschuss Österreichs ein umfassendes Mobilitätsgesetz gebilligt, das Änderungen am Bundesstraßengesetz, dem Kraftfahrgesetz und – besonders relevant für Fachleute der globalen Mobilität – dem Luftfahrtgesetz (LFG) bündelt. Die Zustimmung des Ausschusses ebnet den Weg für die endgültige Verabschiedung im Nationalrat vor der Sommerpause.
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes modernisiert die verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen mit Zugang zum Sicherheitsbereich an österreichischen Flughäfen. Nach der aktuellen Regelung können bereits geringfügige polizeiliche Meldungen zu einem automatischen Zugangsentzug führen, was häufig langjährige Bodenabfertiger und Catering-Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze kostet. Der Gesetzesentwurf führt einen Verhältnismäßigkeitstest ein und gewährt vor allem ein formelles Rechtsmittel, das betroffenen Beschäftigten ermöglicht, negative Entscheidungen anzufechten, ohne sofort ihren Sicherheitsausweis zu verlieren. Für Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften verspricht diese Änderung mehr Personalstabilität in einem angespannten Arbeitsmarkt. Zudem werden Abschreibungen bei Schulungskosten reduziert, wenn erfahrene Mitarbeiter nicht mehr eingesetzt werden können aufgrund bürokratischer Hürden.
Unternehmen sollten ihre HR-Compliance-Prozesse überprüfen: Nach Inkrafttreten müssen sie das neue Rechtsmittelverfahren integrieren und sicherstellen, dass Mitarbeiter zeitnah über Entscheidungen und Fristen informiert werden.
Das Gesetz enthält zwei weitere luftfahrtrelevante Bestimmungen. Erstens wird die Bundeskompetenz für Infrastrukturprojekte auf Flugplätzen klargestellt, was Genehmigungsverfahren für Fracht-Hangars und Wartungseinrichtungen vereinfacht. Zweitens ermächtigt es das Verkehrsministerium, sogenannte „U-Spaces“ und geofenced No-Fly-Zonen für Drohnen auszuweisen, womit Österreich die EU-Drohnenverordnung 2023 umsetzt und Pilotprojekte für fortschrittliche Luftmobilität rund um Wien und Linz ermöglicht.
Unternehmen, die auf Flughafenausweise angewiesen sind – etwa Logistikfirmen, Duty-Free-Betreiber oder Executive-Jet-Dienste – sollten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes noch im Sommer rechnen und ihre Onboarding-Zeiträume entsprechend anpassen.
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes modernisiert die verpflichtende Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen mit Zugang zum Sicherheitsbereich an österreichischen Flughäfen. Nach der aktuellen Regelung können bereits geringfügige polizeiliche Meldungen zu einem automatischen Zugangsentzug führen, was häufig langjährige Bodenabfertiger und Catering-Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze kostet. Der Gesetzesentwurf führt einen Verhältnismäßigkeitstest ein und gewährt vor allem ein formelles Rechtsmittel, das betroffenen Beschäftigten ermöglicht, negative Entscheidungen anzufechten, ohne sofort ihren Sicherheitsausweis zu verlieren. Für Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften verspricht diese Änderung mehr Personalstabilität in einem angespannten Arbeitsmarkt. Zudem werden Abschreibungen bei Schulungskosten reduziert, wenn erfahrene Mitarbeiter nicht mehr eingesetzt werden können aufgrund bürokratischer Hürden.
Unternehmen sollten ihre HR-Compliance-Prozesse überprüfen: Nach Inkrafttreten müssen sie das neue Rechtsmittelverfahren integrieren und sicherstellen, dass Mitarbeiter zeitnah über Entscheidungen und Fristen informiert werden.
Das Gesetz enthält zwei weitere luftfahrtrelevante Bestimmungen. Erstens wird die Bundeskompetenz für Infrastrukturprojekte auf Flugplätzen klargestellt, was Genehmigungsverfahren für Fracht-Hangars und Wartungseinrichtungen vereinfacht. Zweitens ermächtigt es das Verkehrsministerium, sogenannte „U-Spaces“ und geofenced No-Fly-Zonen für Drohnen auszuweisen, womit Österreich die EU-Drohnenverordnung 2023 umsetzt und Pilotprojekte für fortschrittliche Luftmobilität rund um Wien und Linz ermöglicht.
Unternehmen, die auf Flughafenausweise angewiesen sind – etwa Logistikfirmen, Duty-Free-Betreiber oder Executive-Jet-Dienste – sollten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes noch im Sommer rechnen und ihre Onboarding-Zeiträume entsprechend anpassen.
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