1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Österreich
  4. /
  5. Flughafen Wien nimmt CT-Scanner in Betrieb: Größere Flüssigkeitsmengen erlaubt, aber längere Wartezeiten erwartet

Flughafen Wien nimmt CT-Scanner in Betrieb: Größere Flüssigkeitsmengen erlaubt, aber längere Wartezeiten erwartet

Juli 2, 2026
·
Flughafen Wien nimmt CT-Scanner in Betrieb: Größere Flüssigkeitsmengen erlaubt, aber längere Wartezeiten erwartet
Ab dem 3. Juli 2026 wird der Flughafen Wien (VIE) in den Terminals 1, 1A und 3 alle Passagier-Sicherheitskontrollspuren auf modernste Computertomographie-(CT)-Scanner umstellen. Das 42-Millionen-Euro-Programm ermöglicht es Reisenden, Laptops, Tablets und Flüssigkeiten in ihren Handgepäckstücken zu belassen; Flaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern sind nun erlaubt – statt der bisherigen 100-ml-Regel. Ähnliche Technik wird bereits an den Flughäfen London Heathrow und Amsterdam Schiphol eingesetzt, doch VIE ist der erste Drehkreuz-Flughafen in Kontinentaleuropa, der diesen Schritt geht.

Die Flughafen Wien AG erwartet, dass die Umstellung mittelfristig den physischen Kontrollprozess beschleunigt. Allerdings warnt sie, dass am ersten Ferienwochenende (5.–7. Juli) längere Wartezeiten möglich sind, während Personal und Passagiere sich an die neue Routine gewöhnen. Die Einführung fällt zeitlich mit dem EU-Entry/Exit-System-(EES)-Testlauf zusammen, den die österreichische Grenzpolizei diesen Sommer durchführt. Obwohl das EES ab Oktober 2025 nur Drittstaatenpässe an den äußeren Schengen-Grenzen scannt, sammelt Österreich bereits jetzt Feedback zu biometrischen Kiosken, die hinter den neuen CT-Kontrollspuren installiert sind. Für Reisende bedeutet das an Spitzentagen eine zusätzliche Datenerfassung, während die Polizei die Abläufe vor dem offiziellen Start im nächsten Jahr optimiert.

Flughafen Wien nimmt CT-Scanner in Betrieb: Größere Flüssigkeitsmengen erlaubt, aber längere Wartezeiten erwartet


Geschäftsreisende sollten ihre Reisepläne in der kommenden Woche um mindestens 30 Minuten verlängern. Der Flughafen empfiehlt, bis Mitte Juli zwei Stunden vor Abflug bei Intra-Schengen-Flügen und drei Stunden vor Non-Schengen-Flügen anzukommen. Firmen-Mobilitätsteams sollten ihre Reisehinweise anpassen und die neue Zwei-Liter-Flüssigkeitsregel kommunizieren, die den Kauf von Toilettenartikeln nach der Sicherheitskontrolle überflüssig macht und so Nebenkosten senken kann.

Im Hintergrund müssen die Airlines ihre Gewicht- und Balance-Berechnungen anpassen: Da Reisende Flüssigkeiten nicht mehr in kleinere Behälter umfüllen, wird mit schwererem Handgepäck gerechnet. Billigfluggesellschaften mit Airbus-A320-Flugzeugen am Flughafen Wien haben bereits Hinweise an Passagiere verschickt, dass die üblichen Handgepäck-Gewichtsgrenzen (8–10 kg) trotz der geänderten Flüssigkeitsregelung weiterhin gelten. Übergepäckgebühren für zu schweres Handgepäck bleiben somit ein potenzielles Ärgernis.

Abschließend bestätigt der Flughafenbetreiber, dass die CT-Geräte mit dem ECAC-Standard 3 kompatibel sind. Das bedeutet, dass Sicherheitszertifikate aus Wien in der gesamten EU anerkannt werden. Dies dürfte benachbarte Flughäfen in Bratislava, Budapest und Prag dazu anregen, ihre eigenen Umstellungen zu beschleunigen – was multinationalen Unternehmen mit grenzüberschreitenden Pendlerströmen in Mitteleuropa zugutekommt.
Quelle: The Local Austria

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Österreich.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×