
Österreich hat stillschweigend zugelassen, dass das Notverordnung, die Familienzusammenführungsvisa für Flüchtlinge ausgesetzt hatte, am 2. Juli 2026 ausläuft – doch das versprochene Quotensystem, das das Verbot ersetzen soll, ist noch nicht einsatzbereit. Da der relevante Abschnitt (§35) des Asylgesetzes mit der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni faktisch gestrichen wurde, gibt es derzeit keine klare rechtliche Grundlage für neue Anträge von Ehepartnern und Kindern anerkannter Flüchtlinge. Rechtsexperten wie Prof. Anuscheh Farahat (Universität Wien) und NGOs wie asylkoordination österreich warnen, dass das Land sich in einem „rechtswidrigen Vakuum“ befindet – einer Situation, die gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen könnte, der das Recht auf Familienleben garantiert.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentiert, dass eine Quote notwendig sei, um die überlasteten Schulen und Sozialsysteme zu schützen. Allerdings müssen die Bundesländer die Quotenregelung (§46a NAG) noch genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann – ein Prozess, der nach Angaben von Beamten mindestens bis Ende Juli dauern wird. Bis zur Einführung des neuen Systems sind alle anhängigen Fälle der Familienzusammenführung eingefroren. Der Rückstau ist erheblich: Tausende Berufungen warten vor dem Bundesverwaltungsgericht, und mehr als 6.000 Personen, die 2024 normalerweise im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist wären, sind weiterhin von ihren Angehörigen getrennt.
Experten prognostizieren, dass paradoxerweise die spätere Einführung der Quote zu einem Anstieg der Einreisen führen könnte, sobald die dreijährige Frist für viele dieser Berufungen abgelaufen ist und sie von der Obergrenze ausgenommen sind. NGOs bereiten eine neue Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor und argumentieren, dass die von Österreich vorgeschlagene nahezu Null-Quote gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstößt. Sollte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, drohen Wien finanzielle Sanktionen und die Verpflichtung, die Regelungen neu zu formulieren – was für Arbeitgeber, die Flüchtlinge über das Rot-Weiß-Rot- oder Blue-Card-System beschäftigen, weitere Unsicherheiten schafft.
Für multinationale Unternehmen hat diese Rechtsunsicherheit unmittelbare personalpolitische Folgen: Beschäftigte mit Schutzstatus können keine Angehörigen nachholen, was die Mitarbeiterbindung, Integration und Steuerplanung erschwert. Mobility-Manager werden daher geraten, Sozialleistungen zu überprüfen, vorübergehende Wohnbeihilfen für im Ausland festsitzende Familien in Betracht zu ziehen und den parlamentarischen Zeitplan für die erwartete Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes im Sommer genau zu verfolgen.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentiert, dass eine Quote notwendig sei, um die überlasteten Schulen und Sozialsysteme zu schützen. Allerdings müssen die Bundesländer die Quotenregelung (§46a NAG) noch genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann – ein Prozess, der nach Angaben von Beamten mindestens bis Ende Juli dauern wird. Bis zur Einführung des neuen Systems sind alle anhängigen Fälle der Familienzusammenführung eingefroren. Der Rückstau ist erheblich: Tausende Berufungen warten vor dem Bundesverwaltungsgericht, und mehr als 6.000 Personen, die 2024 normalerweise im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist wären, sind weiterhin von ihren Angehörigen getrennt.
Experten prognostizieren, dass paradoxerweise die spätere Einführung der Quote zu einem Anstieg der Einreisen führen könnte, sobald die dreijährige Frist für viele dieser Berufungen abgelaufen ist und sie von der Obergrenze ausgenommen sind. NGOs bereiten eine neue Beschwerde bei der Europäischen Kommission vor und argumentieren, dass die von Österreich vorgeschlagene nahezu Null-Quote gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstößt. Sollte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, drohen Wien finanzielle Sanktionen und die Verpflichtung, die Regelungen neu zu formulieren – was für Arbeitgeber, die Flüchtlinge über das Rot-Weiß-Rot- oder Blue-Card-System beschäftigen, weitere Unsicherheiten schafft.
Für multinationale Unternehmen hat diese Rechtsunsicherheit unmittelbare personalpolitische Folgen: Beschäftigte mit Schutzstatus können keine Angehörigen nachholen, was die Mitarbeiterbindung, Integration und Steuerplanung erschwert. Mobility-Manager werden daher geraten, Sozialleistungen zu überprüfen, vorübergehende Wohnbeihilfen für im Ausland festsitzende Familien in Betracht zu ziehen und den parlamentarischen Zeitplan für die erwartete Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes im Sommer genau zu verfolgen.
Quelle: ORF.at
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