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Österreichs Familiennachzugsstopp endet – Flüchtlingsfamilien in rechtlicher Schwebe

Juli 3, 2026
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Österreichs Familiennachzugsstopp endet – Flüchtlingsfamilien in rechtlicher Schwebe
Österreichs umstrittene Aussetzung der Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ist mit Ablauf des 2. Juli 2026 um Mitternacht formell ausgelaufen. Das Innenministerium hatte die Notverordnung vor einem Jahr eingeführt und argumentiert, dass ein plötzlicher Zustrom von wiedervereinten Familien die städtischen Schulsysteme, insbesondere in Wien, überfordern würde. Die Regierung plant, den generellen Stopp durch ein quotenbasiertes System im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zu ersetzen, doch diese Gesetzesänderung hat den Bundes-Länder-Konsultationsprozess noch nicht abgeschlossen. Rechtsexperten warnen, dass sich Österreich nun in einem „rechtlichen Vakuum“ befindet – einer Phase ohne klare gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung neuer oder anhängiger Anträge auf Familienzusammenführung. § 35 des Asylgesetzes, der bisher solche Anträge regelte, wurde mit Inkrafttreten des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni faktisch gestrichen. Ohne den neuen Quotenparagraphen (§ 46a NAG) und die erforderliche Länderzuteilungsverordnung können die Landesbehörden keine Aufenthaltstitel für Ehepartner oder minderjährige Kinder von Schutzberechtigten ausstellen. Für die rund 6.000 derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Fälle bedeutet dies weitere Verzögerungen. NGOs und die Wiener Professorin Anuscheh Farahat sehen darin eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie. Aktivisten planen, nach Inkrafttreten der Quote eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen und argumentieren, dass jede zahlenmäßige Begrenzung mit EU-Recht unvereinbar sei. Praktisch könnten Unternehmen, die auf Talente mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus angewiesen sind, mit höherer Fluktuation und Motivationsproblemen bei den Mitarbeitenden rechnen. Personalverantwortliche sollten sich auf Anträge auf unbezahlten Urlaub oder Homeoffice von Beschäftigten einstellen, die versuchen, mit nahen Angehörigen im Ausland zusammenzukommen. Auch international entsandte Mitarbeitende, die ihren österreichischen Schutzstatus über Unternehmenssponsoringprogramme erhalten haben, benötigen möglicherweise rechtliche Beratung, falls ihre Angehörigen im Verfahrensstau feststecken. Bis ein neuer Rechtsrahmen – optimistisch gesehen Ende Juli oder Anfang August – verabschiedet wird, empfehlen Experten Arbeitgebern und betroffenen Familien, ihre Unterlagen aktuell zu halten, parlamentarische Zeitpläne zu verfolgen und bereit zu sein, Anträge sofort nach Öffnung des Quotensystems einzureichen, um weiteren Rückstau zu vermeiden.
Quelle: ORF.at

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