
Das Innenministerium hat den letzten Schritt seiner mehrjährigen digitalen Transformation abgeschlossen und stellt ab dem 1. Juli 2026 keine physischen Visavignetten („Einreisegenehmigungsaufkleber“) mehr aus. Ab diesem Datum erhalten alle erfolgreichen Antragsteller für die Einreise nach Großbritannien – sei es als Besucher, Arbeitnehmer, Studierende oder Angehörige – ausschließlich einen digitalen Einwanderungsnachweis, das sogenannte eVisa. Dieses eVisa ist mit dem Reisepass des Inhabers im UK Visas & Immigration (UKVI)-Konto verknüpft und kann über einen zeitlich begrenzten „Share Code“ mit Arbeitgebern, Vermietern und öffentlichen Dienstleistern geteilt werden. UKVI berichtet, dass seit Beginn der Pilotphase 2018 bereits über zehn Millionen eVisas ausgestellt wurden. Die Umstellung spart schätzungsweise 36 Millionen Pfund jährlich an Produktions- und Kurierkosten und eliminiert das Risiko von verlorenen oder gestohlenen Dokumenten.
Für Unternehmen bedeutet die Änderung, dass gesponserte Arbeitnehmer, die nach dem 1. Juli ankommen, keine Vignette oder Biometrische Aufenthaltserlaubnis (BRP) mehr nach der Einreise abholen müssen. Personalabteilungen müssen ihre Onboarding-Checklisten anpassen: Neue Mitarbeiter müssen sich in ihrem UKVI-Konto anmelden und einen Share Code generieren, damit die Recht-auf-Arbeit-Prüfungen (RTW) vor dem ersten Arbeitstag abgeschlossen werden können. Britische Arbeitgeber, die das eVisa eines Mitarbeiters nicht einsehen können, weil sich der hinterlegte Reisepass geändert hat, riskieren zivilrechtliche Strafen von bis zu 45.000 Pfund pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer.
Reisende sollten ihr UKVI-Konto vor der Abreise erstellen oder aktualisieren und den mit dem Konto verknüpften Reisepass mitführen. Fluggesellschaften wurden daran erinnert, dass Passagieren ohne eVisa, elektronische Reisegenehmigung (ETA) oder eine andere gültige Einreiseerlaubnis das Boarding verweigert werden muss – bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Pfund pro Passagier. UKVI empfiehlt, für die erste Reise mit einem neuen eVisa mehr Zeit einzuplanen, da an kleineren Grenzübergängen noch manuelle Kontrollen erforderlich sein können.
Parallel dazu hat das Innenministerium begonnen, ein neues „Formular zur Begleitung eines eVisa“ (FAV) auszustellen – für eine kleine Minderheit, deren Umstände weiterhin eine Papierbescheinigung erfordern, vor allem diplomatische Reisende und Personen mit Notfallreisedokumenten. Das Ministerium betont, dass ab dem 1. Juli keine weiteren Papiernachweise akzeptiert werden und empfiehlt Organisationen, die regelmäßig BRPs kopieren, sofort auf digitale RTW-Prozesse umzusteigen.
Für Unternehmen bedeutet die Änderung, dass gesponserte Arbeitnehmer, die nach dem 1. Juli ankommen, keine Vignette oder Biometrische Aufenthaltserlaubnis (BRP) mehr nach der Einreise abholen müssen. Personalabteilungen müssen ihre Onboarding-Checklisten anpassen: Neue Mitarbeiter müssen sich in ihrem UKVI-Konto anmelden und einen Share Code generieren, damit die Recht-auf-Arbeit-Prüfungen (RTW) vor dem ersten Arbeitstag abgeschlossen werden können. Britische Arbeitgeber, die das eVisa eines Mitarbeiters nicht einsehen können, weil sich der hinterlegte Reisepass geändert hat, riskieren zivilrechtliche Strafen von bis zu 45.000 Pfund pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer.
Reisende sollten ihr UKVI-Konto vor der Abreise erstellen oder aktualisieren und den mit dem Konto verknüpften Reisepass mitführen. Fluggesellschaften wurden daran erinnert, dass Passagieren ohne eVisa, elektronische Reisegenehmigung (ETA) oder eine andere gültige Einreiseerlaubnis das Boarding verweigert werden muss – bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Pfund pro Passagier. UKVI empfiehlt, für die erste Reise mit einem neuen eVisa mehr Zeit einzuplanen, da an kleineren Grenzübergängen noch manuelle Kontrollen erforderlich sein können.
Parallel dazu hat das Innenministerium begonnen, ein neues „Formular zur Begleitung eines eVisa“ (FAV) auszustellen – für eine kleine Minderheit, deren Umstände weiterhin eine Papierbescheinigung erfordern, vor allem diplomatische Reisende und Personen mit Notfallreisedokumenten. Das Ministerium betont, dass ab dem 1. Juli keine weiteren Papiernachweise akzeptiert werden und empfiehlt Organisationen, die regelmäßig BRPs kopieren, sofort auf digitale RTW-Prozesse umzusteigen.
Quelle: UK Visas & Immigration – GOV.UK
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