
Das Auswärtige Amt hat am 20. Juli 2026 stillschweigend seine Reisehinweise für das chinesische Festland aktualisiert. Darin wird bestätigt, dass Inhaber eines regulären deutschen Reisepasses im Rahmen des einseitigen Visumverzichts von Peking weiterhin bis zu 30 Tage ohne Visum nach China einreisen dürfen – sei es für Geschäftsreisen, Tourismus, Familienbesuche, Kulturaustausch oder Transit – vorausgesetzt, die Reise endet spätestens am 31. Dezember 2026. Reisende müssen jedoch weiterhin die Online-Gesundheits- und Einwanderungserklärung ausfüllen und sich innerhalb von 24 Stunden nach Bezug einer Privatunterkunft bei der örtlichen Polizei registrieren. Der Hinweis erinnert zudem daran, dass bei der Ankunft routinemäßig Fingerabdrücke genommen werden und warnt davor, dass die Polizei Ausreisestopps gegen Ausländer verhängen kann, die direkt oder indirekt in zivil- oder strafrechtliche Verfahren verwickelt sind.
Obwohl die Regelung chinesischer Herkunft ist, hat die aktualisierte Mitteilung einer G7-Regierung Bedeutung für global mobile Fachkräfte und multinationale Unternehmen. Deutsche Firmen, die kurzfristige Einsätze, Projektarbeiten, Audits oder Vertriebsreisen planen, können ihre Mitarbeiter weiterhin ohne den administrativen Aufwand und die Kosten eines M- oder F-Visums nach China entsenden. Die Aktualisierung gibt Sicherheit, dass der Visumverzicht trotz jüngster geopolitischer Spannungen – etwa den EU-China-Handelskonflikten und den Anti-Subventionsuntersuchungen der Europäischen Kommission zu chinesischen Elektrofahrzeugen – weiterhin gilt. Unternehmen sollten dennoch Compliance-Maßnahmen einplanen: Mitarbeiter müssen stets ihren Reisepass mitführen, die 30-Tage-Frist einhalten und ihre Adresse umgehend registrieren, um Bußgelder und mögliche zukünftige Einreiseprobleme zu vermeiden.
Aus politischer Sicht zeigt Berlins Hinweis, wie Peking mit selektiver Visaliberalisierung die Erholung des Reiseverkehrs nach der Pandemie vorantreibt. Deutschland gehört damit zu 49 weiteren Ländern – darunter Frankreich, Australien und die meisten EU-Staaten –, die auf der Visumverzichtsliste stehen. Die Nationale Einwanderungsbehörde Chinas (NIA) berichtete Anfang Juli, dass im ersten Halbjahr 2026 rekordverdächtige 77,7 % aller ausländischen Einreisen visumfrei erfolgten. Für HR-Teams in China bedeutet das schnellere Einarbeitung ausländischer Kollegen, weniger Aufwand bei Einladungsschreiben und potenziell geringere Umzugskosten.
Praktische Tipps: Reisende sollten den Gesundheitscode vor der Landung ausdrucken oder als Screenshot speichern, einen Nachweis über die Weiterreise mitführen und darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung von VPN technisch illegal ist. Arbeitgeber sollten die kumulierten Aufenthaltszeiten im Land überwachen, um unbeabsichtigte Steueransässigkeit zu vermeiden, und sicherstellen, dass ohne entsprechendes Z-Visum und Arbeitserlaubnis keine bezahlte Tätigkeit ausgeübt wird. Abschließend ist zu beachten, dass der Visumverzicht zeitlich begrenzt ist; sofern Peking keine Verlängerung beschließt, wird ab dem 1. Januar 2027 wieder eine Visumsbeantragung erforderlich sein.
Obwohl die Regelung chinesischer Herkunft ist, hat die aktualisierte Mitteilung einer G7-Regierung Bedeutung für global mobile Fachkräfte und multinationale Unternehmen. Deutsche Firmen, die kurzfristige Einsätze, Projektarbeiten, Audits oder Vertriebsreisen planen, können ihre Mitarbeiter weiterhin ohne den administrativen Aufwand und die Kosten eines M- oder F-Visums nach China entsenden. Die Aktualisierung gibt Sicherheit, dass der Visumverzicht trotz jüngster geopolitischer Spannungen – etwa den EU-China-Handelskonflikten und den Anti-Subventionsuntersuchungen der Europäischen Kommission zu chinesischen Elektrofahrzeugen – weiterhin gilt. Unternehmen sollten dennoch Compliance-Maßnahmen einplanen: Mitarbeiter müssen stets ihren Reisepass mitführen, die 30-Tage-Frist einhalten und ihre Adresse umgehend registrieren, um Bußgelder und mögliche zukünftige Einreiseprobleme zu vermeiden.
Aus politischer Sicht zeigt Berlins Hinweis, wie Peking mit selektiver Visaliberalisierung die Erholung des Reiseverkehrs nach der Pandemie vorantreibt. Deutschland gehört damit zu 49 weiteren Ländern – darunter Frankreich, Australien und die meisten EU-Staaten –, die auf der Visumverzichtsliste stehen. Die Nationale Einwanderungsbehörde Chinas (NIA) berichtete Anfang Juli, dass im ersten Halbjahr 2026 rekordverdächtige 77,7 % aller ausländischen Einreisen visumfrei erfolgten. Für HR-Teams in China bedeutet das schnellere Einarbeitung ausländischer Kollegen, weniger Aufwand bei Einladungsschreiben und potenziell geringere Umzugskosten.
Praktische Tipps: Reisende sollten den Gesundheitscode vor der Landung ausdrucken oder als Screenshot speichern, einen Nachweis über die Weiterreise mitführen und darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung von VPN technisch illegal ist. Arbeitgeber sollten die kumulierten Aufenthaltszeiten im Land überwachen, um unbeabsichtigte Steueransässigkeit zu vermeiden, und sicherstellen, dass ohne entsprechendes Z-Visum und Arbeitserlaubnis keine bezahlte Tätigkeit ausgeübt wird. Abschließend ist zu beachten, dass der Visumverzicht zeitlich begrenzt ist; sofern Peking keine Verlängerung beschließt, wird ab dem 1. Januar 2027 wieder eine Visumsbeantragung erforderlich sein.
Quelle: German Federal Foreign Office