
Das Auswärtige Amt hat am 18. Juli seine Reise- und Sicherheitshinweise für China aktualisiert und bestätigt, dass Inhaber eines deutschen Reisepasses bis zum 31. Dezember 2026 visumfrei für bis zu 30 Tage nach China einreisen dürfen. Diese Klarstellung folgt auf Berichte von Reisenden, die an regionalen Grenzübergängen nach zusätzlichen Nachweisen gefragt wurden. Die Visumfreiheit, die erstmals im Dezember 2025 angekündigt und anschließend verlängert wurde, gilt für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche und Transit. Reisende, die in Privatunterkünften übernachten, müssen sich weiterhin innerhalb von 24 Stunden bei den örtlichen Sicherheitsbehörden registrieren – Hotels übernehmen die Registrierung automatisch. Wichtig ist, dass das Auswärtige Amt darauf hinweist, dass Ausreiseverbote gegen Ausländer verhängt werden können, die in zivil- oder strafrechtliche Verfahren verwickelt sind. Dies erinnert daran, dass die visumfreie Einreise keine lokalen Rechtsverfahren außer Kraft setzt. Für Unternehmen reduziert die Regelung den administrativen Aufwand erheblich: Laut der Deutschen Handelskammer in China unternahmen deutsche Staatsbürger im Jahr 2023 rund 680.000 Geschäftsreisen nach China. Personalabteilungen können das eingesparte Visumbudget nun in Compliance-Schulungen zu den sich ständig ändernden Datenschutzbestimmungen Chinas investieren, die kurzfristigen Entsendungen oft mehr Schwierigkeiten bereiten als die Einreiseformalitäten. Die Regelung fügt sich zudem in Pekings umfassendere einseitige Visumfreistellungsstrategie ein, die mittlerweile 50 Länder umfasst, darunter Frankreich, Italien und die meisten skandinavischen Staaten. Branchenexperten zufolge hat das Programm dazu beigetragen, das Passagieraufkommen auf 81 % des Niveaus von 2019 zu bringen. Lufthansa hat bereits eine zweite tägliche Verbindung Frankfurt–Shanghai für den Winterflugplan eingeführt und erwägt, die Strecke München–Shenzhen vor der Canton Fair im Oktober wieder aufzunehmen. Deutsche Unternehmen sollten ihre reisenden Mitarbeiter daran erinnern, dass die 30-Tage-Frist ab 00:00 Uhr des Tages nach der Ankunft beginnt und dass für eine Umwandlung in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis eine Aus- und Wiedereinreise mit dem entsprechenden Z-, R- oder M-Visum erforderlich ist. Überziehungen der Aufenthaltsdauer können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Yuan und möglicher Inhaftierung geahndet werden.
Quelle: Auswärtiges Amt (Germany)