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Swissport legt rechtlichen Einspruch gegen die Vergabe der Bodenabfertigung am Flughafen Schiphol ein und verzögert damit den Servicewechsel.

Juli 22, 2026
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Swissport legt rechtlichen Einspruch gegen die Vergabe der Bodenabfertigung am Flughafen Schiphol ein und verzögert damit den Servicewechsel.
Der Flughafen Amsterdam Schiphol bestätigte am 21. Juli 2026, dass er von drei etablierten Bodenabfertigungsunternehmen – Aviapartner, Menzies Aviation und dem in der Schweiz ansässigen Swissport International – mit Klageschriften im Zusammenhang mit der mehrjährigen Ausschreibung für Passagier- und Vorfeldservices bedient wurde. Die Klagen lösen formelle Gerichtsverfahren in den Niederlanden aus und zwingen Schiphol, die endgültige Vergabeentscheidung auszusetzen, bis das Bezirksgericht Amsterdam ein Urteil fällt, das bis Ende September erwartet wird. Swissport, dessen globaler Hauptsitz in Opfikon bei Zürich liegt, ist einer der beiden derzeit zugelassenen Lizenznehmer für Passagier- und Vorfelddienste am Flughafen Schiphol. Gemäß den EU-Liberalisierungsregeln für Bodenabfertigung müssen große Flughäfen diese streng regulierten Konzessionen alle sieben Jahre neu ausschreiben. Im April hatte Schiphol zwei bevorzugte Bieter für den nächsten Zyklus ab dem 28. März 2027 benannt, jedoch nur ein vorläufiges Ergebnis veröffentlicht, um den unterlegenen Parteien die Möglichkeit zu geben, rechtliche Einwände zu erheben. Alle drei Herausforderer argumentieren, dass Aspekte der Bewertung – offenbar einschließlich der Gewichtung von Preis und Qualität sowie Nachhaltigkeitskriterien – rechtswidrig oder fehlerhaft angewandt wurden. Für Mobility Manager in der Schweiz ist der Fall aus zwei Gründen relevant. Erstens trägt der niederländische Umsatzstrom von Swissport – geschätzt auf jährlich 220 Millionen CHF – zur Finanzierung der inländischen Schweizer Aktivitäten bei. Ein negatives Urteil könnte somit die Bilanz des Unternehmens schwächen, gerade jetzt, da die Schweizer Flughäfen sich auf die vollständige Einführung der EU-Ein- und Ausreisekontrolle (EES) mit biometrischen Daten im kommenden Frühjahr vorbereiten. Zweitens könnte eine langwierige Rechtsunsicherheit operative Risiken für Fluggesellschaften schaffen, die auf Swissport-Personal in Schiphol angewiesen sind, darunter SWISS, Edelweiss und mehrere Charterfluggesellschaften, die während der Sommerhochsaison Schweizer Urlauber über Amsterdam abwickeln. Schiphol betonte, dass die aktuellen Lizenzen weiterhin gültig sind und Notfallpläne einen reibungslosen Betrieb der Bodenservices während des Rechtsstreits sicherstellen. Dennoch raten Risikomanagement-Teams Flugcrews und Vielfliegern, bei Anschlussflügen in Schiphol zusätzliche Pufferzeiten einzuplanen, falls es während der Rechtsunsicherheit zu Streiks oder Personalengpässen kommt. Multinationale Arbeitgeber mit in der Schweiz entsandten Mitarbeitenden, die den Hub passieren, sollten den Gerichtstermin am 2. September genau verfolgen, da eine schnelle Einigung den Übergangszeitplan beschleunigen könnte, während ein langwieriges Berufungsverfahren die Ausschreibung bis weit ins Jahr 2027 hinein blockieren würde. Blickt man voraus, verdeutlicht der Fall einen größeren Trend: Europäische Flughäfen verschärfen Umwelt- und Sozialkriterien bei Konzessionsvergaben und drängen die Dienstleister, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Globale Mobility-Programme mit Sitz in der Schweiz müssen daher in den kommenden Jahren mit höheren Bodenabfertigungskosten in ganz Europa rechnen, da die Anbieter die Kosten für die Einhaltung der Vorgaben tragen – und rechtliche Auseinandersetzungen zunehmend Teil des Beschaffungsprozesses werden.
Quelle: Schiphol Airport – Aviation Partnerships news portal

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