
Nach jahrelangen Diskussionen hat das Department of Homeland Security am 23. Juli eine endgültige Regelung veröffentlicht, die die Art und Weise, wie die meisten internationalen Studierenden, Austauschbesucher und ausländischen Journalisten ihren legalen Aufenthalt in den USA aufrechterhalten, grundlegend verändern wird. Ab dem 15. September 2026 wird der U.S. Customs and Border Protection bei Einreisen mit F-1-, J-1- und I-Visa nicht mehr den bisher üblichen, unbegrenzten Vermerk „D/S“ (Duration of Status) in den Pass stempeln. Stattdessen erhält jede Einreise ein konkretes „Admit-Until“-Datum – in der Regel vier Jahre oder das Ende des Programms, je nachdem, was früher eintritt. Wer mehr Zeit benötigt, muss bei der USCIS eine Verlängerung mittels Formular I-539 beantragen und in vielen Fällen biometrische Daten sowie aktualisierte finanzielle Nachweise vorlegen.
Die neue Regelung verkürzt zudem die Nachfrist für F-1-Studierende nach Abschluss von 60 auf 30 Tage, schränkt Schulwechsel und Fachwechsel ein und begrenzt Englischsprachprogramme auf maximal 24 Monate. Das DHS argumentiert, dass die Reform Überziehungen reduzieren und die nationale Sicherheitsüberwachung verbessern wird; Hochschulverbände kritisieren hingegen, dass sie Kosten, Bürokratie und Unsicherheiten in eine ohnehin fragile Pipeline für internationale Studierende bringt.
Bildungseinrichtungen haben nun weniger als acht Wochen Zeit, um Programmlängen zu überprüfen, Zulassungsbescheide anzupassen und Designated School Officials neu zu schulen. Berater müssen Hunderttausende von Studierenden, die noch unter dem alten D/S-System zugelassen wurden, auf die neuen Übergangsregeln vorbereiten, die den legalen Status an das Programmende auf dem I-20 oder DS-2019 binden – beziehungsweise bei längeren Promotionsprogrammen an vier Jahre nach Inkrafttreten der Regelung.
Auch Mobility-Teams in Unternehmen, die OPT- und J-1-Trainees betreuen, werden betroffen sein. Jeder internationale Mitarbeiter, dessen I-94-Datum während eines Einsatzes abläuft, benötigt eine genehmigte Verlängerung, um Unterbrechungen der Arbeitserlaubnis zu vermeiden. Einwanderungsanwälte empfehlen, „Puffer-Monate“ in die Einsatzpläne einzubauen und die Gebühr von 470 US-Dollar für die I-539-Antragsstellung (plus mögliche biometrische Gebühren) pro ausländischer Person einzuplanen.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind zu erwarten, doch sofern kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, wird das feste Datums-System am 15. September Gesetzeskraft erlangen. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Redaktionen sollten jetzt mit Szenarienplanungen beginnen, um Einschreibelücken, SEVIS-Verstöße und nachgelagerte Gehaltsabrechnungsprobleme zu vermeiden.
Die neue Regelung verkürzt zudem die Nachfrist für F-1-Studierende nach Abschluss von 60 auf 30 Tage, schränkt Schulwechsel und Fachwechsel ein und begrenzt Englischsprachprogramme auf maximal 24 Monate. Das DHS argumentiert, dass die Reform Überziehungen reduzieren und die nationale Sicherheitsüberwachung verbessern wird; Hochschulverbände kritisieren hingegen, dass sie Kosten, Bürokratie und Unsicherheiten in eine ohnehin fragile Pipeline für internationale Studierende bringt.
Bildungseinrichtungen haben nun weniger als acht Wochen Zeit, um Programmlängen zu überprüfen, Zulassungsbescheide anzupassen und Designated School Officials neu zu schulen. Berater müssen Hunderttausende von Studierenden, die noch unter dem alten D/S-System zugelassen wurden, auf die neuen Übergangsregeln vorbereiten, die den legalen Status an das Programmende auf dem I-20 oder DS-2019 binden – beziehungsweise bei längeren Promotionsprogrammen an vier Jahre nach Inkrafttreten der Regelung.
Auch Mobility-Teams in Unternehmen, die OPT- und J-1-Trainees betreuen, werden betroffen sein. Jeder internationale Mitarbeiter, dessen I-94-Datum während eines Einsatzes abläuft, benötigt eine genehmigte Verlängerung, um Unterbrechungen der Arbeitserlaubnis zu vermeiden. Einwanderungsanwälte empfehlen, „Puffer-Monate“ in die Einsatzpläne einzubauen und die Gebühr von 470 US-Dollar für die I-539-Antragsstellung (plus mögliche biometrische Gebühren) pro ausländischer Person einzuplanen.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind zu erwarten, doch sofern kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, wird das feste Datums-System am 15. September Gesetzeskraft erlangen. Universitäten, Forschungseinrichtungen und Redaktionen sollten jetzt mit Szenarienplanungen beginnen, um Einschreibelücken, SEVIS-Verstöße und nachgelagerte Gehaltsabrechnungsprobleme zu vermeiden.
Quelle: NAFSA Regulatory Analysis
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