
Am 1. August führten die Bodenabfertigungsmitarbeiter von Swissport am Flughafen Palma de Mallorca Son Sant Joan den zweiten von vier geplanten Teilstreiks durch. Die Gewerkschaft Comisiones Obreras (CCOO) kritisiert jedoch, dass die Geschäftsleitung und das spanische Verkehrsministerium den Protest „symbolisch“ gemacht haben, indem sie 98 % der 520-köpfigen Belegschaft zum Dienst zwangen. Die ursprünglich festgelegte Mindestbesetzung lag bei 60 %, doch später wurden ohne Zustimmung der Gewerkschaft weitere „geschützte“ Flüge hinzugefügt, so die Betriebsrätin Carmen Martínez. Swissport, dessen Kunden in Palma unter anderem easyJet, British Airways und Emirates sind, argumentiert, dass das hohe Passagieraufkommen in der Hochsaison keinen Spielraum für geringere Personalstärken lasse.
Der Streit dreht sich um Lohngleichheit: Die Beschäftigten behaupten, sie verdienen bis zu 4.000 Euro weniger pro Jahr als Kollegen bei anderen spanischen Bodenabfertigern, obwohl Palma im Juli mit 4,2 Millionen Passagieren einen Rekord verzeichnete. Da die Verhandlungen stocken, sind weitere vierstündige Arbeitsniederlegungen für den 4. und 8. August geplant, die mit den verkehrsreichsten Wochenenden für spanische Urlauber zusammenfallen.
Die operativen Auswirkungen beschränken sich bisher auf kleinere Gepäckverzögerungen und einen gestrichenen Charterflug. Dennoch haben die Fluggesellschaften bereits Notfallpläne erstellt, indem sie zusätzliche Abfertigungsteams aus Barcelona und Madrid anfordern und Passagiere auffordern, nur Handgepäck mitzunehmen. Reiseveranstalter warnen vor dem Risiko verpasster Kreuzfahrtschiff-Anschlüsse und empfehlen längere Umsteigezeiten für Expats und Dienstreisende, die in Palma den Flug wechseln.
Der Rechtsstreit könnte einen Präzedenzfall für den gesamten spanischen Luftfahrtsektor schaffen, in dem Abfertigungsfirmen zunehmend Arbeit auslagern, aber weiterhin strengen öffentlichen Mindestanforderungen unterliegen. Sollte ein Gericht feststellen, dass die 98-%-Dienstpflicht das verfassungsmäßige Streikrecht verletzt, könnten zukünftige Arbeitskämpfe – sei es von Kabinenpersonal, Fluglotsen oder Sicherheitsdiensten – deutlich störender werden.
Praktische Tipps: Geschäftsreisende, die zwischen dem 3. und 9. August über Palma de Mallorca reisen, sollten 1) enge Anschlussflüge vermeiden, 2) Gepäck-Tracking-Geräte nutzen und 3) die Airline-Apps auf Gate-Änderungen durch kurzfristige Personalverschiebungen prüfen. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass Meldungen über entsandte Mitarbeiter aktuell sind, da Swissport Personal aus den Schwesterstationen in Madrid oder Valencia verlegen könnte.
Der Streit dreht sich um Lohngleichheit: Die Beschäftigten behaupten, sie verdienen bis zu 4.000 Euro weniger pro Jahr als Kollegen bei anderen spanischen Bodenabfertigern, obwohl Palma im Juli mit 4,2 Millionen Passagieren einen Rekord verzeichnete. Da die Verhandlungen stocken, sind weitere vierstündige Arbeitsniederlegungen für den 4. und 8. August geplant, die mit den verkehrsreichsten Wochenenden für spanische Urlauber zusammenfallen.
Die operativen Auswirkungen beschränken sich bisher auf kleinere Gepäckverzögerungen und einen gestrichenen Charterflug. Dennoch haben die Fluggesellschaften bereits Notfallpläne erstellt, indem sie zusätzliche Abfertigungsteams aus Barcelona und Madrid anfordern und Passagiere auffordern, nur Handgepäck mitzunehmen. Reiseveranstalter warnen vor dem Risiko verpasster Kreuzfahrtschiff-Anschlüsse und empfehlen längere Umsteigezeiten für Expats und Dienstreisende, die in Palma den Flug wechseln.
Der Rechtsstreit könnte einen Präzedenzfall für den gesamten spanischen Luftfahrtsektor schaffen, in dem Abfertigungsfirmen zunehmend Arbeit auslagern, aber weiterhin strengen öffentlichen Mindestanforderungen unterliegen. Sollte ein Gericht feststellen, dass die 98-%-Dienstpflicht das verfassungsmäßige Streikrecht verletzt, könnten zukünftige Arbeitskämpfe – sei es von Kabinenpersonal, Fluglotsen oder Sicherheitsdiensten – deutlich störender werden.
Praktische Tipps: Geschäftsreisende, die zwischen dem 3. und 9. August über Palma de Mallorca reisen, sollten 1) enge Anschlussflüge vermeiden, 2) Gepäck-Tracking-Geräte nutzen und 3) die Airline-Apps auf Gate-Änderungen durch kurzfristige Personalverschiebungen prüfen. Arbeitgeber sollten zudem sicherstellen, dass Meldungen über entsandte Mitarbeiter aktuell sind, da Swissport Personal aus den Schwesterstationen in Madrid oder Valencia verlegen könnte.
Quelle: Cadena SER