
Heute beginnt der Vertrag für den Home Office English Language Test (HOELTs) – ein ehrgeiziges Programm im Wert von 816 Millionen Pfund, das die Visumsentscheidungen der nächsten fünf Jahre absichern soll. Der Rahmenvertrag, der nach einer 18-monatigen Ausschreibung vergeben wurde, stellt alle Secure English-language Tests für die Skilled Worker-, Health & Care-, Studenten- und Familienvisa auf eine „digital-by-default“-Plattform um, die Fernüberwachung und KI-gestützte Identitätsprüfungen nutzt. Ein parlamentarisches Schreiben des Public Accounts Committee bestätigt, dass die Vertragslaufzeit vom 3. August 2026 bis zum 3. August 2031 gilt, mit einer optionalen dreijährigen Verlängerung bis 2034.
Das Gewinnerkonsortium – Gerüchten zufolge bestehend aus zwei großen EdTech-Unternehmen und einem Anbieter für biometrische Verifikation – muss ein landesweites Netzwerk von temporären Testzentren aufbauen, um Bewerbern ohne stabile Internetverbindung Zugang zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bis zum zweiten Jahr 70 % der Kandidaten die Prüfung remote ablegen. Für Arbeitgeber verspricht das neue System schnellere Bearbeitungszeiten: Die Testergebnisse werden per API direkt in die Fallbearbeitungsplattform von UK Visas & Immigration (UKVI) eingespeist, sodass Bewerber keine PDFs mehr hochladen müssen. Das Home Office rechnet mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Skilled Worker-Visa um zwei Tage, sobald die Volumina stabil sind.
Das Programm wirft jedoch auch Fragen zur Einhaltung der Vorgaben auf. Die Sponsoren bleiben verantwortlich dafür, dass Bewerber die erforderlichen Englischkenntnisse auf dem richtigen Niveau (in der Regel CEFR B1 für Sprechen und Hörverstehen) nachweisen. Organisationen sollten ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren und in Branchen wie Pflege und Gastgewerbe über subventionierte virtuelle Test-„Bootcamps“ nachdenken, um die Personalbereitstellung zu beschleunigen.
Die Einführung fügt sich zudem in die umfassendere Digitalisierungsstrategie von UKVI ein. Durch die Migration von Identitätsnachweisen (eVisas) und Sprachnachweisen in Cloud-Dienste schafft das Ministerium eine „einheitliche Datenquelle“ für Fallbearbeiter und Grenzbeamte. Zivilgesellschaftliche Gruppen werden die Entwicklung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Technologie Bewerber in Regionen mit schlechter Internetanbindung oder geringer digitaler Kompetenz nicht benachteiligt.
Das Gewinnerkonsortium – Gerüchten zufolge bestehend aus zwei großen EdTech-Unternehmen und einem Anbieter für biometrische Verifikation – muss ein landesweites Netzwerk von temporären Testzentren aufbauen, um Bewerbern ohne stabile Internetverbindung Zugang zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bis zum zweiten Jahr 70 % der Kandidaten die Prüfung remote ablegen. Für Arbeitgeber verspricht das neue System schnellere Bearbeitungszeiten: Die Testergebnisse werden per API direkt in die Fallbearbeitungsplattform von UK Visas & Immigration (UKVI) eingespeist, sodass Bewerber keine PDFs mehr hochladen müssen. Das Home Office rechnet mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Skilled Worker-Visa um zwei Tage, sobald die Volumina stabil sind.
Das Programm wirft jedoch auch Fragen zur Einhaltung der Vorgaben auf. Die Sponsoren bleiben verantwortlich dafür, dass Bewerber die erforderlichen Englischkenntnisse auf dem richtigen Niveau (in der Regel CEFR B1 für Sprechen und Hörverstehen) nachweisen. Organisationen sollten ihre Onboarding-Checklisten aktualisieren und in Branchen wie Pflege und Gastgewerbe über subventionierte virtuelle Test-„Bootcamps“ nachdenken, um die Personalbereitstellung zu beschleunigen.
Die Einführung fügt sich zudem in die umfassendere Digitalisierungsstrategie von UKVI ein. Durch die Migration von Identitätsnachweisen (eVisas) und Sprachnachweisen in Cloud-Dienste schafft das Ministerium eine „einheitliche Datenquelle“ für Fallbearbeiter und Grenzbeamte. Zivilgesellschaftliche Gruppen werden die Entwicklung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Technologie Bewerber in Regionen mit schlechter Internetanbindung oder geringer digitaler Kompetenz nicht benachteiligt.
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