
Am 14. September 2026 veröffentlichte die Boutique-Steuerkanzlei Zanovello & Partners einen Mandantenrundbrief mit einer Zusammenfassung der lang erwarteten Klarstellungen der italienischen Steuerbehörde zur „Regime degli Impatriati“, dem Anreiz, der die Einkommensteuer für zurückkehrende Arbeitnehmer halbiert. Die Behörde definiert nun endgültig den Begriff des „vorherigen Auslandswohnsitzes“, der im Legislativdekret 209/2023 eingeführt wurde, und bestätigt, dass Antragsteller in den zehn Jahren vor ihrem Umzug mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre im Ausland steuerlich ansässig gewesen sein müssen – und nicht, wie ursprünglich angenommen, fünf Jahre. Der Rundbrief erklärt, dass auch zusammenhängende Auslandsaufenthalte zusammengerechnet werden können, sofern der Steuerpflichtige seinen tatsächlichen Wohnsitz durch Nachweise wie Steuerdomizilbescheinigungen, Mietverträge oder Arbeitsverträge belegen kann. Für entsandte Arbeitnehmer, die weiterhin eine italienische Adresse im AIRE-Register führen, gilt: Substanz geht vor Form – objektive Nachweise eines Lebensmittelpunkts im Ausland genügen. Für Arbeitgeber ist dies von großer Bedeutung. Viele multinationale Konzerne hatten Angebote an italienische Fachkräfte im Ausland eingefroren, aus Angst vor Rückforderungen bei restriktiver Auslegung des Wohnsitztests. Mit der Bestätigung der Zwei-Jahres-Regel kann die Personalabteilung nun sicher Nettopaketmodelle für Einsätze ab dem 1. Januar 2027 planen, wenn das neue Regime das bisherige Artikel 16 des Dekrets 147/2015 ablöst. Das Dokument stellt außerdem klar, dass der Impatriate-Vorteil nicht mit der Pauschalsteuer von 100.000 Euro für Neuansiedler kombinierbar ist, womit beide Regelungen den bestehenden Missbrauchsbekämpfungsbestimmungen entsprechen. Die Lohnbuchhaltung muss daher von den neu eintreffenden Mitarbeitern eine schriftliche Erklärung einholen, welchen Anreiz sie in Anspruch nehmen wollen. Zanovello weist darauf hin, dass bis Jahresende ein Erlass der Steuerbehörde erwartet wird, der die Antragstellung über die „Piattaforma Lavoratori Impatriati“ digitalisiert und die Bearbeitungszeit auf 30 Tage verkürzt. Unternehmen, die Massenversetzungen planen, sollten die Unterlagen frühzeitig vorbereiten, da im ersten Quartal 2027 mit einem Antragsansturm gerechnet wird.
Quelle: Studio Zanovello and Partners
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Italien.Mehr von Italien
Alle anzeigen
Sofortzahlungssysteme senken Überweisungsgebühren nach Italien drastisch, so Studie der Bank von Italien
Apulien startet Umfrage zur Einstellung der Italiener gegenüber Migranten vor neuem regionalen Integrationsplan