
Der auf Einwanderungsrecht spezialisierte Fabio Loscerbo erläuterte in einem Briefing am 14. September 2026 wesentliche Änderungen im italienischen EU-Blue-Card-System. Ab diesem Monat müssen Arbeitgeber, die hochqualifizierte Drittstaatsangehörige anmelden, die Nulla Osta innerhalb von 30 Tagen erhalten – zuvor waren es 90 Tage – dank Änderungen im Gesetz 182/2025. Parallel dazu hat das Innenministerium ein neues Modul auf dem „Portale Servizi“ aktiviert, das die Erstellung und Unterzeichnung des Arbeitsvertrags für den Aufenthalt vollständig online ermöglicht. Für Unternehmen bietet die Blue Card nun eine ganzjährige, quotenfreie Alternative zum Decree-Flussi mit planbaren Bearbeitungszeiten, die mit den Wegen für digitale Nomaden und innerbetriebliche Versetzungen konkurrieren. Die verkürzte Frist verlagert jedoch die Einhaltung der Anforderungen an den Anfang des Verfahrens: Nachweise über Ausbildung oder Berufserfahrung müssen bei der Einreichung fehlerfrei sein, da Nachforderungen die 30-Tage-Frist gefährden könnten. Loscerbo betont, dass ein Hochschulabschluss nicht mehr zwingend ist; fünf Jahre relevante Berufserfahrung genügen, für IT-Manager sind sogar drei Jahre ausreichend. Die Mindestgehaltsgrenze liegt weiterhin bei etwa 36.300 Euro brutto, wird aber im November mit den neuen ISTAT-Durchschnittslohndaten neu berechnet. Die digitale Vertragsfunktion, die bereits bei Saisonvisa getestet wurde, erspart persönliche Termine beim Sportello Unico, was HR-Teams mehrere Tage Zeit spart und den Bedarf an Dolmetschern reduziert. Nach der Einreise des Arbeitnehmers meldet der Arbeitgeber die Ankunft online, unterschreibt den Vertrag mit SPID oder CIE-Digital-ID und reicht ihn innerhalb von 15 Tagen ein – was den Druck der Aufenthaltserlaubnis auslöst. Mobility-Berater sollten ihre Checklisten umgehend aktualisieren und erwägen, Blue-Card-Anträge gesammelt vor dem nächsten Flussi-Click-Day einzureichen, der Insiderangaben zufolge möglicherweise erst im Februar 2027 startet.
Quelle: Avvocato per Immigrazione blog
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