
Das Bundesrechtliche Informationssystem (RIS) veröffentlichte am 29. September 2026 die neueste konsolidierte Fassung des österreichischen „Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Abkommens“. Die Aktualisierung umfasst Änderungen des vergangenen Jahres, insbesondere eine neue Formulierung in Artikel 3, die die Pflichten der Beamten regelt, wenn ein Drittstaatsangehöriger an einer Außengrenze schriftlich, mündlich oder in anderer Form den Wunsch äußert, Asyl zu beantragen. Obwohl es sich größtenteils um eine Kodifizierung handelt, beendet der Text monatelange Unsicherheiten darüber, ob solche Erklärungen auch in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch abgegeben werden können. Der überarbeitete Kommentar bestätigt, dass „jede Sprache, die der Beamte über einen Dolmetscher versteht“, ausreicht. Dies verpflichtet Grenzstellen an Flughäfen und Landgrenzen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien, rund um die Uhr eine Fernübersetzungsdienstleistung bereitzustellen. Für Mobility-Teams in Unternehmen verringert diese Klarstellung das Risiko, dass mitreisende Familienangehörige ohne EU-Visum abgewiesen werden, bevor eine Asylabsicht dokumentiert ist. Fluggesellschaften, die Wien und Salzburg anfliegen, müssen zudem ihre Crew-Handbücher aktualisieren, da die Nichtanerkennung eines Schutzbegehrens zu hohen Haftungsstrafen führen kann. Die Konsolidierung bringt außerdem die österreichischen Referenzbeträge für den Lebensunterhalt (derzeit 120 € pro Tag bei Kurzaufenthalten) in Einklang mit der Tabelle der Europäischen Kommission vom August 2026 – eine Information, die visumfreie Reisende bei Kontrollen in der Grenzzone vorweisen müssen. Personalabteilungen, die Einladungsschreiben vorbereiten, sollten die Beträge umgehend anpassen. Da das Dokument eine rechtsverbindliche Zusammenstellung darstellt, wird erwartet, dass es in bevorstehenden Gerichtsverfahren zu den verlängerten österreichischen Binnengrenzkontrollen zitiert wird. Mobility-Berater sollten die Version vom 29. September herunterladen und archivieren, um sicherzustellen, dass Rechtsgutachten auf den aktuellen Text Bezug nehmen.
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