
Das Außenministerium hat weltweit neue Anweisungen an Konsularabteilungen verschickt, die Beamte anweisen, bei der Visaerteilung die aktuellen gesundheitlichen Bedingungen eines Antragstellers sowie dessen Fähigkeit zur Bezahlung der Behandlung zu berücksichtigen. Das Schreiben, datiert auf den 7. November und von mehreren Auslandsvertretungen bestätigt, trat am 8. November 2025 in Kraft und gilt für alle Kategorien von Nicht-Einwanderungs- und Einwanderungsvisa.
Nach den bisherigen Regeln mussten Antragsteller bereits nachweisen, dass sie voraussichtlich keine „öffentliche Last“ werden. Die neue Richtlinie erweitert diese Prüfung jedoch über übertragbare Krankheiten hinaus auf eine deutlich breitere Palette chronischer Erkrankungen – darunter Diabetes, Herzkrankheiten, Fettleibigkeit, Krebs und bestimmte psychische Diagnosen. Die Beamten dürfen nun zusätzliche Unterlagen anfordern, wie aktuelle Laborergebnisse, Nachweise über eine in den USA gültige Krankenversicherung oder Belege über ausreichende persönliche Mittel zur Deckung der lebenslangen Behandlungskosten.
Fachleute sehen in der neuen Regelung eine Premiere: Zum ersten Mal werden routinemäßige, nicht übertragbare Krankheiten als potenzieller Ablehnungsgrund hervorgehoben. Fachanwälte für Wirtschaftsimmigration warnen Unternehmen, bei der Planung von Auslandseinsätzen mehr Zeit einzuplanen – insbesondere für ältere Mitarbeiter und deren Angehörige. Mehrere multinationale Konzerne haben bereits damit begonnen, vor dem Einsatz medizinische Untersuchungen und erweiterte Versicherungen vorzuschreiben, um kurzfristige Visaablehnungen zu vermeiden.
Für Gesundheitsdienstleister und Versicherer könnte die Anweisung eine steigende Nachfrage nach portablen, arbeitgeberfinanzierten internationalen Krankenversicherungen bedeuten. Kritiker hingegen bemängeln, dass unerfahrenen Visa-Beamten zu viel Ermessensspielraum eingeräumt wird, was diskriminierende Entscheidungen begünstigen könnte – insbesondere gegenüber Antragstellern aus Entwicklungsländern, in denen Behandlungsnachweise schwerer zu überprüfen sind.
Kurzfristig sollten Unternehmen mit längeren Verwaltungsprozessen rechnen und darauf vorbereitet sein, nachzuweisen, dass das Vergütungspaket eines Mitarbeiters die erwarteten medizinischen Kosten vollständig abdeckt. Mobilitätsmanager werden zudem geraten, reisende Führungskräfte, die das Visa Waiver/ESTA-Programm nutzen, darauf hinzuweisen, dass auch sie bei der Einreise mit Nachfragen zu chronischen Erkrankungen und Versicherungsnachweisen rechnen müssen.
Nach den bisherigen Regeln mussten Antragsteller bereits nachweisen, dass sie voraussichtlich keine „öffentliche Last“ werden. Die neue Richtlinie erweitert diese Prüfung jedoch über übertragbare Krankheiten hinaus auf eine deutlich breitere Palette chronischer Erkrankungen – darunter Diabetes, Herzkrankheiten, Fettleibigkeit, Krebs und bestimmte psychische Diagnosen. Die Beamten dürfen nun zusätzliche Unterlagen anfordern, wie aktuelle Laborergebnisse, Nachweise über eine in den USA gültige Krankenversicherung oder Belege über ausreichende persönliche Mittel zur Deckung der lebenslangen Behandlungskosten.
Fachleute sehen in der neuen Regelung eine Premiere: Zum ersten Mal werden routinemäßige, nicht übertragbare Krankheiten als potenzieller Ablehnungsgrund hervorgehoben. Fachanwälte für Wirtschaftsimmigration warnen Unternehmen, bei der Planung von Auslandseinsätzen mehr Zeit einzuplanen – insbesondere für ältere Mitarbeiter und deren Angehörige. Mehrere multinationale Konzerne haben bereits damit begonnen, vor dem Einsatz medizinische Untersuchungen und erweiterte Versicherungen vorzuschreiben, um kurzfristige Visaablehnungen zu vermeiden.
Für Gesundheitsdienstleister und Versicherer könnte die Anweisung eine steigende Nachfrage nach portablen, arbeitgeberfinanzierten internationalen Krankenversicherungen bedeuten. Kritiker hingegen bemängeln, dass unerfahrenen Visa-Beamten zu viel Ermessensspielraum eingeräumt wird, was diskriminierende Entscheidungen begünstigen könnte – insbesondere gegenüber Antragstellern aus Entwicklungsländern, in denen Behandlungsnachweise schwerer zu überprüfen sind.
Kurzfristig sollten Unternehmen mit längeren Verwaltungsprozessen rechnen und darauf vorbereitet sein, nachzuweisen, dass das Vergütungspaket eines Mitarbeiters die erwarteten medizinischen Kosten vollständig abdeckt. Mobilitätsmanager werden zudem geraten, reisende Führungskräfte, die das Visa Waiver/ESTA-Programm nutzen, darauf hinzuweisen, dass auch sie bei der Einreise mit Nachfragen zu chronischen Erkrankungen und Versicherungsnachweisen rechnen müssen.
Quelle: Nairametrics