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Parlament verabschiedet feste jährliche Obergrenzen für alle Arbeitserlaubnisse aus Drittstaaten

Nov. 26, 2025
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Parlament verabschiedet feste jährliche Obergrenzen für alle Arbeitserlaubnisse aus Drittstaaten
Nach einer nächtlichen Sitzung, die am 25. November 2025 im Morgengrauen endete, haben der Nationalrat und der Ständerat der Schweiz die umfassendste Überarbeitung des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer und Integration (AIG) seit einem Jahrzehnt verabschiedet. Kernstück ist der Wechsel von flexiblen, von der Regierung festgelegten Kontingenten zu einer einzigen jährlichen Obergrenze, die jedes Jahr im Herbst vom Parlament beschlossen wird. Diese Obergrenze umfasst alle Bewilligungsarten für Nicht-EU-Ausländer – B- und L-Bewilligungen, innerbetriebliche Versetzungen, Ausbildungsvisa sowie bestimmte Familienangehörige.

Befürworter betonen, dass die Reform die demokratische Legitimität stärkt und Kantonen, Arbeitgebern sowie dem Wohnungsmarkt eine frühere Planungssicherheit bietet – Monate vor den bisherigen Dezember-Kontingentankündigungen. Kritiker, darunter der Schweizerische Arbeitgeberverband, warnen hingegen, dass feste Zahlen bei sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen im Jahresverlauf unflexibel sein könnten.

Parlament verabschiedet feste jährliche Obergrenzen für alle Arbeitserlaubnisse aus Drittstaaten


Über die Kontingente hinaus beschleunigt das Gesetz die Asylverfahren: Erstentscheidungen müssen innerhalb von 90 Tagen (statt bisher 140) gefällt werden, und die Beschwerdefristen werden verkürzt. Justizministerin Élisabeth Baume-Schneider erklärt, dass die verkürzten Fristen jährlich 120 Millionen CHF an Unterkunftskosten einsparen sollen; NGOs befürchten jedoch Abstriche bei der Verfahrensgerechtigkeit.

Die meisten Bestimmungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft, was Mobility-Managern nur sieben Monate Zeit lässt, HRIS-Felder, Budgetierungs-Tools für Entsendungen und Anweisungen an Dienstleister anzupassen. Die kantonalen Ämter erarbeiten bereits Umsetzungsverordnungen, wobei einige erste-komm-erst-bedient-Mechanismen andeuten – ein möglicher administrativer Wettlauf, der an die H-1B-Vergabepraxis in den USA erinnert. Unternehmen sollten jetzt ihre kritischen Talentpools analysieren und bei den Kantonen für transparente Zuteilungsregeln lobbyieren.

Multinationale Unternehmen mit projektbasierten Personalmodellen sind besonders betroffen. Rechtsexperten empfehlen, Kontingentblöcke frühzeitig zu reservieren oder zu prüfen, ob bestimmte Positionen durch Remote-Arbeit in kostengünstigeren Ländern besetzt werden können. Schulungen für HR-Mitarbeitende zu den neuen Rechtsgrundlagen und den verkürzten Asylbeschwerdefristen sind ebenso unerlässlich.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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