
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte am 26. November 2025, dass die Schweiz ab dem 1. Januar 2026 die Schutzquoten für kroatische Staatsangehörige, die mit lokalen Schweizer Verträgen beschäftigt sind, reaktivieren könnte. Dieser Mechanismus – seit Ende 2024 ruhend – erlaubt dem Bundesrat, die Anzahl neuer B- und L-Bewilligungen zu begrenzen, falls die Zuwanderung aus Kroatien die im Beitrittsprotokoll von 2022 festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Die offiziellen Migrationsstatistiken für 2025 werden Ende Dezember veröffentlicht, danach hat die Regierung bis Mitte Januar Zeit für eine Entscheidung.
Im Falle einer Aktivierung würden die Quoten aus den Jahren 2023/24 mit 1.150 B-Bewilligungen und 1.007 L-Bewilligungen wieder in Kraft treten. Multinationale Unternehmen mit Shared-Service-Centern in Zagreb hatten die Schutzfrist genutzt, um Ingenieure und Finanzspezialisten per lokalen Verträgen an Schweizer Hauptsitze zu entsenden und so strengere Drittstaatenquoten zu umgehen. Personalabteilungen müssen nun Notfallpläne vorbereiten, etwa intra-unternehmerische Transferbewilligungen (die nicht der Quote unterliegen) oder geteilte Einsatzorte, bei denen kroatische Mitarbeitende formal in der EU angestellt bleiben, aber teilweise in der Schweiz arbeiten.
Die kantonalen Migrationsämter geben an, dass sie Quotenregelungen mit einer Frist von zwei Wochen umsetzen könnten, voraussichtlich nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig alle Unterlagen sammeln, medizinische Untersuchungen planen und biometrische Termine vorab buchen, um bei einer Entscheidung im Januar gegenüber der Konkurrenz im Vorteil zu sein.
Branchenverbände warnen, dass erneute Quoten besonders die Technologie- und Life-Sciences-Cluster treffen würden; kroatische Staatsangehörige machten 2025 zwölf Prozent der Neueinstellungen im ICT-Sektor Zürichs aus. Das SEM betont hingegen, dass die Schutzklausel genau dazu im Beitrittsvertrag verankert wurde, um Arbeitsmarktschocks abzufedern, und dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Im Falle einer Aktivierung würden die Quoten aus den Jahren 2023/24 mit 1.150 B-Bewilligungen und 1.007 L-Bewilligungen wieder in Kraft treten. Multinationale Unternehmen mit Shared-Service-Centern in Zagreb hatten die Schutzfrist genutzt, um Ingenieure und Finanzspezialisten per lokalen Verträgen an Schweizer Hauptsitze zu entsenden und so strengere Drittstaatenquoten zu umgehen. Personalabteilungen müssen nun Notfallpläne vorbereiten, etwa intra-unternehmerische Transferbewilligungen (die nicht der Quote unterliegen) oder geteilte Einsatzorte, bei denen kroatische Mitarbeitende formal in der EU angestellt bleiben, aber teilweise in der Schweiz arbeiten.
Die kantonalen Migrationsämter geben an, dass sie Quotenregelungen mit einer Frist von zwei Wochen umsetzen könnten, voraussichtlich nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig alle Unterlagen sammeln, medizinische Untersuchungen planen und biometrische Termine vorab buchen, um bei einer Entscheidung im Januar gegenüber der Konkurrenz im Vorteil zu sein.
Branchenverbände warnen, dass erneute Quoten besonders die Technologie- und Life-Sciences-Cluster treffen würden; kroatische Staatsangehörige machten 2025 zwölf Prozent der Neueinstellungen im ICT-Sektor Zürichs aus. Das SEM betont hingegen, dass die Schutzklausel genau dazu im Beitrittsvertrag verankert wurde, um Arbeitsmarktschocks abzufedern, und dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Quelle: Fragomen Immigration Alert