
Am 26. November 2025 bestätigte der Schweizer Bundesrat, dass die Kontingente für Fachkräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten im Jahr 2026 unverändert bleiben. Arbeitgeber können erneut auf insgesamt 8.500 Bewilligungen zugreifen – davon 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen – gemäß der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Die Kontingente für längere Einsätze von Dienstleistungserbringern aus EU/EFTA-Staaten bleiben bei 3.500 (3.000 L und 500 B), während die Sonderregelung für britische Staatsangehörige nach dem Brexit mit 3.500 Bewilligungen (2.100 B, 1.400 L) fortgeführt wird.
Die Entscheidung folgt auf Konsultationen mit Kantonen und Wirtschaftsverbänden, die darauf hinwiesen, dass die Nettozuwanderung 2025 ein 17-Jahres-Hoch erreicht hat und die Kapazitäten im Wohnungsmarkt sowie im öffentlichen Verkehr stark belastet sind. Dennoch zeigen Daten, dass die Kontingente im vergangenen Jahr nur zu 74 % ausgeschöpft wurden, was bei steigendem Bedarf Spielraum für eine Ausweitung lässt.
Für Mobility-Teams bedeutet der Status quo Planungssicherheit: Die Systeme und Budgetannahmen aus 2025 gelten auch im neuen Jahr. Allerdings wird in stark nachgefragten Kantonen wie Zug und Basel mit verschärfter Konkurrenz um Bewilligungen gerechnet, insbesondere wenn die Biotech- und Rohstoffbranchen ihre angekündigten Expansionsprojekte vorantreiben. Frühzeitige Anträge im ersten Quartal und eine präzise Dokumentation des Arbeitsmarkttests bleiben daher Best Practice.
Die Regierung deutete zudem an, dass die Kontingente Mitte des Jahres überprüft werden könnten, falls das Parlament das neu vorgeschlagene Jahreskontingentmodell verabschiedet (siehe separater Bericht). Unternehmensjuristen sollten daher sowohl die legislativen Entwicklungen als auch die Kontingentnutzung genau beobachten, um unangenehme Überraschungen während der Saison zu vermeiden.
Die Entscheidung folgt auf Konsultationen mit Kantonen und Wirtschaftsverbänden, die darauf hinwiesen, dass die Nettozuwanderung 2025 ein 17-Jahres-Hoch erreicht hat und die Kapazitäten im Wohnungsmarkt sowie im öffentlichen Verkehr stark belastet sind. Dennoch zeigen Daten, dass die Kontingente im vergangenen Jahr nur zu 74 % ausgeschöpft wurden, was bei steigendem Bedarf Spielraum für eine Ausweitung lässt.
Für Mobility-Teams bedeutet der Status quo Planungssicherheit: Die Systeme und Budgetannahmen aus 2025 gelten auch im neuen Jahr. Allerdings wird in stark nachgefragten Kantonen wie Zug und Basel mit verschärfter Konkurrenz um Bewilligungen gerechnet, insbesondere wenn die Biotech- und Rohstoffbranchen ihre angekündigten Expansionsprojekte vorantreiben. Frühzeitige Anträge im ersten Quartal und eine präzise Dokumentation des Arbeitsmarkttests bleiben daher Best Practice.
Die Regierung deutete zudem an, dass die Kontingente Mitte des Jahres überprüft werden könnten, falls das Parlament das neu vorgeschlagene Jahreskontingentmodell verabschiedet (siehe separater Bericht). Unternehmensjuristen sollten daher sowohl die legislativen Entwicklungen als auch die Kontingentnutzung genau beobachten, um unangenehme Überraschungen während der Saison zu vermeiden.
Quelle: The Local Switzerland