
Nur noch fünf Wochen bleiben, bis die physischen Biometrischen Aufenthaltstitel (BRPs) am 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit verlieren. Die Immigration Law Practitioners’ Association (ILPA) hat in einem offenen Brief an das Innenministerium den Übergang zu digitalen eVisas als „überhastet und schlecht kommuniziert“ kritisiert. Der am 26. November veröffentlichte Brief, der von über 230 Anwälten, gemeinnützigen Organisationen und HR-Experten unterzeichnet wurde, nennt fünf zentrale Probleme: fehlende Übergangsfrist, technische Probleme im UK Visas & Immigration (UKVI) Konto-System, unzureichende Unterstützung für besonders schutzbedürftige Migranten, uneinheitliche Kommunikation gegenüber Arbeitgebern und mangelnde Öffentlichkeitsarbeit.
Laut Plan des Innenministeriums muss jeder Nicht-EU-Migrant mit Aufenthaltsgenehmigung bis Jahresende ein UKVI-Onlinekonto anlegen und mit seinem Reisepass verknüpfen; der Status wird dann ausschließlich digital geführt. Ab dem 1. Januar 2026 gelten BRP-Karten nicht mehr als Nachweis für Arbeitsaufnahme, Mietverträge oder NHS-Zugang. Arbeitgeber, Vermieter und Behörden müssen stattdessen auf von der eVisa-Plattform generierte Share-Codes zurückgreifen.
ILPA warnt, dass Tausende ihren Status verlieren könnten, da Benachrichtigungen an Rechtsvertreter statt direkt an Migranten gesendet werden und manche Links zur Kontoerstellung nicht funktionieren. Die Vereinigung fordert einen gestaffelten Übergang, rund um die Uhr erreichbare Hotlines und klarere Anweisungen für HR-Teams, die den Employer Checking Service nutzen.
Für Global-Mobility- und HR-Manager besteht das größte Risiko darin, dass Mitarbeiter unbeabsichtigt illegal arbeiten, wenn ihre BRP abläuft, bevor das eVisa-Konto aktiviert ist. Unternehmen sollten ihre ausländischen Belegschaften sofort überprüfen, eVisa-Registrierungen rechtzeitig vor den Weihnachtsferien planen und Führungskräfte anweisen, keine BRP-Kopien für Einstellungen nach Januar anzufertigen. IT-Systeme, die Nachweise zum Arbeitsrecht speichern, müssen angepasst werden, um digitale Share-Codes zu erfassen und automatische Nachprüfungen bei Reisepassverlängerungen zu ermöglichen.
Der Umstieg auf eVisas ist zentral für das Ziel der Regierung, eine papierlose Grenze zu schaffen – doch der aktuelle Brief zeigt, dass es bei der Umsetzung noch Lücken gibt. Arbeitgeber, die frühzeitig handeln, vermeiden Verstöße gegen HR-Vorschriften und schützen betroffene Mitarbeitende vor unbeabsichtigtem Statusverlust.
Laut Plan des Innenministeriums muss jeder Nicht-EU-Migrant mit Aufenthaltsgenehmigung bis Jahresende ein UKVI-Onlinekonto anlegen und mit seinem Reisepass verknüpfen; der Status wird dann ausschließlich digital geführt. Ab dem 1. Januar 2026 gelten BRP-Karten nicht mehr als Nachweis für Arbeitsaufnahme, Mietverträge oder NHS-Zugang. Arbeitgeber, Vermieter und Behörden müssen stattdessen auf von der eVisa-Plattform generierte Share-Codes zurückgreifen.
ILPA warnt, dass Tausende ihren Status verlieren könnten, da Benachrichtigungen an Rechtsvertreter statt direkt an Migranten gesendet werden und manche Links zur Kontoerstellung nicht funktionieren. Die Vereinigung fordert einen gestaffelten Übergang, rund um die Uhr erreichbare Hotlines und klarere Anweisungen für HR-Teams, die den Employer Checking Service nutzen.
Für Global-Mobility- und HR-Manager besteht das größte Risiko darin, dass Mitarbeiter unbeabsichtigt illegal arbeiten, wenn ihre BRP abläuft, bevor das eVisa-Konto aktiviert ist. Unternehmen sollten ihre ausländischen Belegschaften sofort überprüfen, eVisa-Registrierungen rechtzeitig vor den Weihnachtsferien planen und Führungskräfte anweisen, keine BRP-Kopien für Einstellungen nach Januar anzufertigen. IT-Systeme, die Nachweise zum Arbeitsrecht speichern, müssen angepasst werden, um digitale Share-Codes zu erfassen und automatische Nachprüfungen bei Reisepassverlängerungen zu ermöglichen.
Der Umstieg auf eVisas ist zentral für das Ziel der Regierung, eine papierlose Grenze zu schaffen – doch der aktuelle Brief zeigt, dass es bei der Umsetzung noch Lücken gibt. Arbeitgeber, die frühzeitig handeln, vermeiden Verstöße gegen HR-Vorschriften und schützen betroffene Mitarbeitende vor unbeabsichtigtem Statusverlust.
Quelle: Five Star International
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