
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat davor gewarnt, dass die Schweiz ab dem 1. Januar 2026 wieder Schutzquoten für kroatische Staatsangehörige einführen könnte, die mit lokalen Schweizer Verträgen beschäftigt sind. Gemäss dem Beitrittsprotokoll, das die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausgedehnt hat, kann Bern Obergrenzen festlegen, wenn die Zuwanderung bestimmte jährliche Schwellenwerte überschreitet – diese liegen in diesem Jahr bei 2.004 B-Bewilligungen und 1.116 L-Bewilligungen.
Vorläufige Daten zeigen, dass die Zahl der kroatischen B-Bewilligungen hoch ist, was die Möglichkeit erhöht, dass der Bundesrat die Quoten von 2023/24 mit 1.150 B- und 1.007 L-Bewilligungen wieder einführt. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte Januar erwartet, sobald die Jahresstatistiken vorliegen.
Multinationale Unternehmen haben das derzeitige quotenfreie Regime genutzt, um IT-, Finanz- und Ingenieurpersonal aus kroatischen Servicezentren an Schweizer Hauptsitze zu entsenden. Neue Beschränkungen würden die Personalabteilungen zwingen, Alternativen wie Intra-Company-Transfer-Bewilligungen (ICT), die von der Schutzklausel ausgenommen sind, oder Split-Site-Modelle, bei denen die Mitarbeitenden weiterhin auf kroatischem Lohnniveau bleiben, zu prüfen.
Die kantonalen Behörden geben an, dass sie Quotenregelungen mit nur zwei Wochen Vorlaufzeit umsetzen könnten, voraussichtlich nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Arbeitgeber werden daher geraten, jetzt bereits Unterlagen zusammenzustellen, medizinische Untersuchungen zu planen und biometrische Termine vorzubuchen, um im Januar einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu haben.
Branchenverbände warnen, dass vor allem die Technologie- und Life-Science-Cluster betroffen wären; kroatische Staatsangehörige machten in diesem Jahr 12 % der Neueinstellungen im ICT-Sektor Zürichs aus. Das SEM betont hingegen, dass die Schutzklausel genau dazu gedacht ist, Arbeitsmarktschocks abzufedern, und dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Vorläufige Daten zeigen, dass die Zahl der kroatischen B-Bewilligungen hoch ist, was die Möglichkeit erhöht, dass der Bundesrat die Quoten von 2023/24 mit 1.150 B- und 1.007 L-Bewilligungen wieder einführt. Eine endgültige Entscheidung wird Mitte Januar erwartet, sobald die Jahresstatistiken vorliegen.
Multinationale Unternehmen haben das derzeitige quotenfreie Regime genutzt, um IT-, Finanz- und Ingenieurpersonal aus kroatischen Servicezentren an Schweizer Hauptsitze zu entsenden. Neue Beschränkungen würden die Personalabteilungen zwingen, Alternativen wie Intra-Company-Transfer-Bewilligungen (ICT), die von der Schutzklausel ausgenommen sind, oder Split-Site-Modelle, bei denen die Mitarbeitenden weiterhin auf kroatischem Lohnniveau bleiben, zu prüfen.
Die kantonalen Behörden geben an, dass sie Quotenregelungen mit nur zwei Wochen Vorlaufzeit umsetzen könnten, voraussichtlich nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Arbeitgeber werden daher geraten, jetzt bereits Unterlagen zusammenzustellen, medizinische Untersuchungen zu planen und biometrische Termine vorzubuchen, um im Januar einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu haben.
Branchenverbände warnen, dass vor allem die Technologie- und Life-Science-Cluster betroffen wären; kroatische Staatsangehörige machten in diesem Jahr 12 % der Neueinstellungen im ICT-Sektor Zürichs aus. Das SEM betont hingegen, dass die Schutzklausel genau dazu gedacht ist, Arbeitsmarktschocks abzufedern, und dass noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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