
Das wöchentliche EMEA-Update von Crown World Mobility vom 27. November bringt Klarheit zu zwei wichtigen Entwicklungen in der Schweiz, die für Unternehmensumzüge im Jahr 2026 relevant sind.
Erstens bestätigt der Newsletter die vom Bundesrat am Vorabend genehmigten Quoten: 4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige sowie zusätzlich 500 B- und 3.000 L-Bewilligungen für langfristige Entsendungen von EU/EFTA-Dienstleistern. Für das Vereinigte Königreich stehen erneut separate Quoten von 2.100 B- und 1.400 L-Bewilligungen zur Verfügung, entsprechend dem Niveau dieses Jahres. Personalabteilungen mit umfangreichem Einstellungsbedarf können nun ihre Rekrutierungspläne präzise auf die kantonalen Bewilligungszahlen abstimmen.
Zweitens bestätigt das Bulletin die formelle Unterzeichnung einer vierjährigen Verlängerung des Dienstleistungs-Mobilitätsabkommens (DMA) zwischen Bern und London, das nun bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Das DMA ermöglicht britischen Fachkräften, bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr visafrei in der Schweiz Dienstleistungen zu erbringen, und gewährt Schweizer Anbietern im Vereinigten Königreich einen gleichwertigen Zugang. Die Verlängerung verschafft den Verhandlungsführern Zeit, die Mobilitätsbestimmungen in das derzeit ausgehandelte umfassendere Freihandelsabkommen zu integrieren.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Verlängerung das Risiko eines abrupten Endes, das die Projektplanung für 2026, insbesondere in Beratung, Ingenieurwesen und Finanzdienstleistungen, erschwert hätte. Mitarbeitende aus dem Vereinigten Königreich können weiterhin kurzfristig reisen, ohne Arbeitsmarktprüfungen oder Gebühren für Arbeitserlaubnisse befürchten zu müssen, solange die 90-Tage-Grenze eingehalten wird. Schweizer Dienstleister profitieren von derselben Flexibilität, was grenzüberschreitende Projektumsätze in Höhe von geschätzten 2 Milliarden CHF pro Jahr sichert.
Das Beratungsteam von Crown empfiehlt Unternehmen, die Einhaltung der Regelungen im Jahr 2026 genau zu überwachen, da auch spontane Reisen auf die 90-Tage-Grenze angerechnet werden und kantonale Arbeitsinspektoren verstärkt Kontrollen durchführen. Arbeitgeber werden zudem daran erinnert, dass Aufenthalte über 90 Tage der regulären Arbeitserlaubnis-Quote unterliegen und eine Vorabgenehmigung erfordern.
Erstens bestätigt der Newsletter die vom Bundesrat am Vorabend genehmigten Quoten: 4.500 B-Bewilligungen und 4.000 L-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige sowie zusätzlich 500 B- und 3.000 L-Bewilligungen für langfristige Entsendungen von EU/EFTA-Dienstleistern. Für das Vereinigte Königreich stehen erneut separate Quoten von 2.100 B- und 1.400 L-Bewilligungen zur Verfügung, entsprechend dem Niveau dieses Jahres. Personalabteilungen mit umfangreichem Einstellungsbedarf können nun ihre Rekrutierungspläne präzise auf die kantonalen Bewilligungszahlen abstimmen.
Zweitens bestätigt das Bulletin die formelle Unterzeichnung einer vierjährigen Verlängerung des Dienstleistungs-Mobilitätsabkommens (DMA) zwischen Bern und London, das nun bis zum 31. Dezember 2029 gilt. Das DMA ermöglicht britischen Fachkräften, bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr visafrei in der Schweiz Dienstleistungen zu erbringen, und gewährt Schweizer Anbietern im Vereinigten Königreich einen gleichwertigen Zugang. Die Verlängerung verschafft den Verhandlungsführern Zeit, die Mobilitätsbestimmungen in das derzeit ausgehandelte umfassendere Freihandelsabkommen zu integrieren.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Verlängerung das Risiko eines abrupten Endes, das die Projektplanung für 2026, insbesondere in Beratung, Ingenieurwesen und Finanzdienstleistungen, erschwert hätte. Mitarbeitende aus dem Vereinigten Königreich können weiterhin kurzfristig reisen, ohne Arbeitsmarktprüfungen oder Gebühren für Arbeitserlaubnisse befürchten zu müssen, solange die 90-Tage-Grenze eingehalten wird. Schweizer Dienstleister profitieren von derselben Flexibilität, was grenzüberschreitende Projektumsätze in Höhe von geschätzten 2 Milliarden CHF pro Jahr sichert.
Das Beratungsteam von Crown empfiehlt Unternehmen, die Einhaltung der Regelungen im Jahr 2026 genau zu überwachen, da auch spontane Reisen auf die 90-Tage-Grenze angerechnet werden und kantonale Arbeitsinspektoren verstärkt Kontrollen durchführen. Arbeitgeber werden zudem daran erinnert, dass Aufenthalte über 90 Tage der regulären Arbeitserlaubnis-Quote unterliegen und eine Vorabgenehmigung erfordern.
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