
In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung für Schweizer Arbeitgeber und ausländische Entsandte bestätigte der Bundesrat am 26. November, dass die nationalen Kontingente für die Anstellung von Fachkräften aus Nicht-EU/EFTA-Staaten im kommenden Jahr unverändert bleiben.
Das bedeutet, dass Unternehmen erneut Zugang zu 8.500 Arbeitsbewilligungen haben: 4.500 B-Bewilligungen für längerfristige Einsätze und 4.000 L-Bewilligungen für kurzfristige Einsätze unter zwölf Monaten. Parallel dazu bleibt das Sonderkontingent für Dienstleister aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten bei 3.500 Bewilligungen eingefroren, während die post-Brexit-Regelung für britische Staatsbürger bei 3.500 Bewilligungen (2.100 B- und 1.400 L-Bewilligungen) bestehen bleibt. Die Kontingente sind in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) festgelegt und werden den Kantonen vierteljährlich zugeteilt.
Die Regierung entschied sich nach Konsultationen mit kantonalen Behörden und Wirtschaftsverbänden für den Status quo. Obwohl die Nettozuwanderung in der Schweiz 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreichte – was Wohnraum, Schulen und öffentlichen Verkehr stark belastete – argumentierten Arbeitgeberverbände, dass eine Verschärfung der Obergrenze den Fachkräftemangel in den Bereichen Ingenieurwesen, Life Sciences und Finanztechnologie verschärfen würde. Der Bundesrat widerstand daher populistischen Forderungen nach Kürzungen, warnte jedoch, dass die Kantone jede Bewerbung genau prüfen müssen, um einen echten Arbeitsmarktbedarf sicherzustellen.
Für Global-Mobility-Manager beseitigt die Ankündigung die Unsicherheit zum Jahresende, die Unternehmen oft dazu zwingt, Starttermine im Januar zu verschieben. Organisationen, die 2026 größere Projekte planen, sollten jedoch frühzeitig Anträge stellen: Im Jahr 2025 war das landesweite L-Kontingent bereits Mitte Oktober ausgeschöpft, was späte Entsendungen auf weniger flexible lokale Anstellungswege zwang. Arbeitgeber werden zudem daran erinnert, dass die Kantone weiterhin Arbeitsmarktprüfungen für die meisten Drittstaaten-Einstellungen verlangen und die Gehälter den lokalen Standards entsprechen müssen.
Praktisch sollten HR-Teams die Kostenkalkulationen für Entsendungen an die unveränderte Bewilligungsmischung anpassen und mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit für B-Bewilligungen in stark nachgefragten Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt und Waadt einplanen. Multinationale Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sollten zudem beachten, dass ihre Mitarbeitenden bis mindestens Ende 2026 weiterhin von einem eigenen Kontingent profitieren, was einen strategischen Vorteil gegenüber Talenten aus den USA oder Indien darstellt.
Das bedeutet, dass Unternehmen erneut Zugang zu 8.500 Arbeitsbewilligungen haben: 4.500 B-Bewilligungen für längerfristige Einsätze und 4.000 L-Bewilligungen für kurzfristige Einsätze unter zwölf Monaten. Parallel dazu bleibt das Sonderkontingent für Dienstleister aus EU/EFTA-Mitgliedstaaten bei 3.500 Bewilligungen eingefroren, während die post-Brexit-Regelung für britische Staatsbürger bei 3.500 Bewilligungen (2.100 B- und 1.400 L-Bewilligungen) bestehen bleibt. Die Kontingente sind in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) festgelegt und werden den Kantonen vierteljährlich zugeteilt.
Die Regierung entschied sich nach Konsultationen mit kantonalen Behörden und Wirtschaftsverbänden für den Status quo. Obwohl die Nettozuwanderung in der Schweiz 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreichte – was Wohnraum, Schulen und öffentlichen Verkehr stark belastete – argumentierten Arbeitgeberverbände, dass eine Verschärfung der Obergrenze den Fachkräftemangel in den Bereichen Ingenieurwesen, Life Sciences und Finanztechnologie verschärfen würde. Der Bundesrat widerstand daher populistischen Forderungen nach Kürzungen, warnte jedoch, dass die Kantone jede Bewerbung genau prüfen müssen, um einen echten Arbeitsmarktbedarf sicherzustellen.
Für Global-Mobility-Manager beseitigt die Ankündigung die Unsicherheit zum Jahresende, die Unternehmen oft dazu zwingt, Starttermine im Januar zu verschieben. Organisationen, die 2026 größere Projekte planen, sollten jedoch frühzeitig Anträge stellen: Im Jahr 2025 war das landesweite L-Kontingent bereits Mitte Oktober ausgeschöpft, was späte Entsendungen auf weniger flexible lokale Anstellungswege zwang. Arbeitgeber werden zudem daran erinnert, dass die Kantone weiterhin Arbeitsmarktprüfungen für die meisten Drittstaaten-Einstellungen verlangen und die Gehälter den lokalen Standards entsprechen müssen.
Praktisch sollten HR-Teams die Kostenkalkulationen für Entsendungen an die unveränderte Bewilligungsmischung anpassen und mindestens sechs Wochen Vorlaufzeit für B-Bewilligungen in stark nachgefragten Kantonen wie Zürich, Basel-Stadt und Waadt einplanen. Multinationale Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich sollten zudem beachten, dass ihre Mitarbeitenden bis mindestens Ende 2026 weiterhin von einem eigenen Kontingent profitieren, was einen strategischen Vorteil gegenüber Talenten aus den USA oder Indien darstellt.
Quelle: VisaHQ – Global Mobility News
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