Die Schweiz führt strengeren Mechanismus zur Visumsaussetzung im Einklang mit der EU ein
Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 für Fachkräfte aus Drittstaaten unverändert
Breite Schweizer Unterstützung für neuen EU-Rahmen zur Freizügigkeit
Neueste Nachrichten
Umfrage: Schweizer Unternehmen beschleunigen Verlagerungen ins Ausland, um US-Zollauswirkungen abzumildern
Eine Umfrage unter Wirtschaftsverbänden zeigt, dass fast ein Drittel der Schweizer Unternehmen plant, Investitionen oder Produktion ins Ausland zu verlagern, um sich gegen US-Zölle abzusichern – trotz eines kürzlich vereinbarten bilateralen Abkommens zur Zollsenkung. Mobilitätsteams sollten sich auf vermehrte Auslandseinsätze einstellen und die Kosten für Einsätze in den USA überprüfen.
Regierung plant Lockerung der Kapitalvorschriften für UBS angesichts von Warnungen vor Abwanderung
Angesichts von Warnungen, dass die UBS ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen könnte, bereitet die Schweizer Regierung eine Lockerung bestimmter Teile der Kapitaladäquanzvorschriften vor, die sonst den Kapitalbedarf der Bank um 11 Milliarden Dollar erhöhen würden. Dieser Schritt verdeutlicht, wie Regulierung die Standortstrategie von Unternehmen und damit auch die globale Mobilitätsplanung beeinflussen kann.
Bern friert die Kontingente für Arbeitserlaubnisse 2026 ein und verschafft Arbeitgebern seltene Planungssicherheit
Der Bundesrat hat bestätigt, dass die Höchstzahlen für Arbeitsbewilligungen im Jahr 2026 bei 8.500 Bewilligungen für Talente aus Drittstaaten bleiben, ebenso wie die unveränderten Unterquoten für Dienstleister aus der EU/EFTA und für britische Staatsangehörige. Die frühzeitige Veröffentlichung der Zahlen verschafft multinationalen Unternehmen eine Planungssicherheit von 13 Monaten, doch in beliebten Kantonen könnten die Kontingente schnell ausgeschöpft sein. Unternehmen sollten daher jetzt die erforderlichen Unterlagen vorbereiten, um sich direkt nach Öffnung der kantonalen Portale am 2. Januar bewerben zu können.
Die Schweiz schafft die Arbeitserlaubnis für Inhaber der ukrainischen S-Bewilligung ab
Ab dem 1. Dezember 2025 können Arbeitgeber ukrainische Inhaber einer S-Schutzbewilligung nach einer einfachen Online-Meldung einstellen, ohne die bisherige Wartezeit von 8 bis 12 Wochen auf eine kantonale Arbeitserlaubnis. Die Reform beschleunigt den Zugang zu 65.000 potenziellen Arbeitskräften und lindert den Fachkräftemangel, während die Kantone weiterhin Lohndumping kontrollieren können. Personalabteilungen sollten ihre Onboarding- und Lohnabrechnungsprozesse umgehend anpassen.