
Der Schweizer Bundesrat hat stillschweigend bestätigt, dass die Kontingente für die Anzahl der Beschäftigten aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, EU/EFTA-Dienstleistern und britischen Staatsbürgern in der Schweiz im Jahr 2026 unverändert bleiben. Gemäß der revidierten Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) stehen Arbeitgebern erneut 8.500 Bewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zur Verfügung – davon 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen für Einsätze von mehr als 12 Monaten und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Parallel dazu hat Bern zwei Sonderkontingente verlängert: 3.000 L- und 500 B-Bewilligungen für EU/EFTA-Dienstleister, die länger als 120 Tage in der Schweiz tätig sind, sowie einen speziellen „Brexit-Puffer“ von 1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen für britische Staatsangehörige.
Die Quoten werden oft erst wenige Wochen vor Jahresbeginn bekannt gegeben, was die Personalplanung für multinationale Unternehmen mit Schweizer Standorten in Zürich, Basel und Genf erschwert. Die Veröffentlichung der Zahlen für 2026 bereits 13 Monate im Voraus ermöglicht es den HR-Teams, den Personalbedarf besser zu planen, Unterlagen frühzeitig zu sammeln und Anträge bereits Anfang Januar einzureichen. Verantwortliche für Geschäftsimigration betonen, dass diese Ankündigung besonders für projektorientierte Branchen wie Life Sciences, Fintech und Hightech-Fertigung hilfreich ist, in denen globale Talentpools Monate im Voraus organisiert werden müssen.
Die kantonalen Migrationsämter weisen jedoch darauf hin, dass ein unverändertes nationales Kontingent lokale Engpässe nicht ausschließt. Im Jahr 2025 lag die landesweite Auslastung der Drittstaatenquoten bei nur 74 %, dennoch waren in beliebten Kategorien in Zürich und Waadt im Spätherbst die Kontingente bereits erschöpft. Arbeitgeber werden daher geraten, die aktuelle Kontingentnutzung auf Kantonsebene genau zu beobachten und vollständige Anträge einzureichen, sobald die elektronischen „Wallets“ am 2. Januar wieder geöffnet werden.
Politisch signalisiert die Kontingent-Festsetzung, dass der Bundesrat nur ein Jahr vor den Bundeswahlen im Oktober 2026 keinen Bedarf für eine Verschärfung des Zugangs zu ausländischen Fachkräften sieht. Rechtsgerichtete Parteien hatten Vorschläge für eine Kürzung der Kontingente um 10 % eingebracht, doch die Regierung setzt auf Stabilität angesichts anhaltender Fachkräftemängel in den Bereichen ICT, Gesundheitswesen und Ingenieurwesen. Nach den Wahlen könnte sich diese Haltung ändern, weshalb Unternehmen gut beraten sind, die derzeitige Planbarkeit zu nutzen, um kritische Mitarbeitende zu sichern.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Das selektive, aber transparente Bewilligungssystem der Schweiz bleibt mindestens ein weiteres Jahr stabil, was eine präzisere Budgetierung von Entsendungen, Gehaltsvergleiche und Onboarding-Zeitpläne ermöglicht.
Die Quoten werden oft erst wenige Wochen vor Jahresbeginn bekannt gegeben, was die Personalplanung für multinationale Unternehmen mit Schweizer Standorten in Zürich, Basel und Genf erschwert. Die Veröffentlichung der Zahlen für 2026 bereits 13 Monate im Voraus ermöglicht es den HR-Teams, den Personalbedarf besser zu planen, Unterlagen frühzeitig zu sammeln und Anträge bereits Anfang Januar einzureichen. Verantwortliche für Geschäftsimigration betonen, dass diese Ankündigung besonders für projektorientierte Branchen wie Life Sciences, Fintech und Hightech-Fertigung hilfreich ist, in denen globale Talentpools Monate im Voraus organisiert werden müssen.
Die kantonalen Migrationsämter weisen jedoch darauf hin, dass ein unverändertes nationales Kontingent lokale Engpässe nicht ausschließt. Im Jahr 2025 lag die landesweite Auslastung der Drittstaatenquoten bei nur 74 %, dennoch waren in beliebten Kategorien in Zürich und Waadt im Spätherbst die Kontingente bereits erschöpft. Arbeitgeber werden daher geraten, die aktuelle Kontingentnutzung auf Kantonsebene genau zu beobachten und vollständige Anträge einzureichen, sobald die elektronischen „Wallets“ am 2. Januar wieder geöffnet werden.
Politisch signalisiert die Kontingent-Festsetzung, dass der Bundesrat nur ein Jahr vor den Bundeswahlen im Oktober 2026 keinen Bedarf für eine Verschärfung des Zugangs zu ausländischen Fachkräften sieht. Rechtsgerichtete Parteien hatten Vorschläge für eine Kürzung der Kontingente um 10 % eingebracht, doch die Regierung setzt auf Stabilität angesichts anhaltender Fachkräftemängel in den Bereichen ICT, Gesundheitswesen und Ingenieurwesen. Nach den Wahlen könnte sich diese Haltung ändern, weshalb Unternehmen gut beraten sind, die derzeitige Planbarkeit zu nutzen, um kritische Mitarbeitende zu sichern.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Das selektive, aber transparente Bewilligungssystem der Schweiz bleibt mindestens ein weiteres Jahr stabil, was eine präzisere Budgetierung von Entsendungen, Gehaltsvergleiche und Onboarding-Zeitpläne ermöglicht.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News