
Eine der bedeutendsten Einwanderungsreformen der Schweiz im Jahr 2025 trat am 1. Dezember in Kraft – mit unmittelbaren Auswirkungen für Tausende von Arbeitgebern. Inhaber des speziellen S-Schutzstatus, der im März 2022 für Menschen eingeführt wurde, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine geflohen sind, müssen keine separate kantonale Arbeitsbewilligung mehr beantragen. Stattdessen reicht eine kurze digitale Meldung – ähnlich dem Kurzzeiteinsatz-Regime der EU/EFTA – über das bundesweite EasyGov-Portal oder direkt bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden mindestens einen Arbeitstag vor Arbeitsbeginn.
Diese Änderung beseitigt ein zweistufiges Verfahren, das bisher Wartezeiten von 8 bis 12 Wochen verursachte. Mit rund 65.000 S-Bewilligungsinhabern in der Schweiz und akuten Arbeitskräftemangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Bau und IT waren Verzögerungen zu einem zentralen Streitpunkt für Wirtschaftsverbände und Flüchtlingsorganisationen geworden. Erste Rückmeldungen aus den Arbeitsämtern in Zürich und Waadt zeigen eine rege Nutzung, mit mehreren hundert Meldungen innerhalb der ersten 24 Stunden.
Die Kantone behalten weiterhin Durchsetzungsbefugnisse: Sie können eingreifen, wenn Löhne unter den lokalen Referenzwerten liegen, und Beziehende von Sozialhilfe können zur Teilnahme an Integrationsprogrammen verpflichtet werden. Dennoch bringt das Ein-Meldungs-Modell die Schweiz in Einklang mit EU-Trends, die den Arbeitsmarktzugang für Vertriebene aus der Ukraine beschleunigen, und zeigt Berns Bereitschaft, Verwaltungsprozesse bei unnötigen Hürden anzupassen.
Für Arbeitgeber steht nun auf der To-do-Liste, die Onboarding-Checklisten zu aktualisieren, Recruiter im EasyGov-Verfahren zu schulen und die Lohnbuchhaltung daran zu erinnern, dass S-Bewilligte bis zur regulären Steuerpflicht der Quellensteuer unterliegen. Global Mobility Manager sollten zudem kantonale Hinweise zu Arbeitsmarktkontrollen und akzeptablen Lohnniveaus im Auge behalten, um kurzfristige Einwände zu vermeiden.
Langfristig könnte die Reform als Vorbild dienen, um weitere Bewilligungskategorien mit papierintensiven Verfahren zu vereinfachen. Sollte sich der vereinfachte Ansatz bewähren, ist mit Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden zu rechnen, die eine Ausweitung der reinen Meldepflicht auf bestimmte Saisonarbeitskräfte oder innerbetriebliche Versetzungen fordern – im Wettbewerb um knappe Fachkräfte.
Diese Änderung beseitigt ein zweistufiges Verfahren, das bisher Wartezeiten von 8 bis 12 Wochen verursachte. Mit rund 65.000 S-Bewilligungsinhabern in der Schweiz und akuten Arbeitskräftemangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Bau und IT waren Verzögerungen zu einem zentralen Streitpunkt für Wirtschaftsverbände und Flüchtlingsorganisationen geworden. Erste Rückmeldungen aus den Arbeitsämtern in Zürich und Waadt zeigen eine rege Nutzung, mit mehreren hundert Meldungen innerhalb der ersten 24 Stunden.
Die Kantone behalten weiterhin Durchsetzungsbefugnisse: Sie können eingreifen, wenn Löhne unter den lokalen Referenzwerten liegen, und Beziehende von Sozialhilfe können zur Teilnahme an Integrationsprogrammen verpflichtet werden. Dennoch bringt das Ein-Meldungs-Modell die Schweiz in Einklang mit EU-Trends, die den Arbeitsmarktzugang für Vertriebene aus der Ukraine beschleunigen, und zeigt Berns Bereitschaft, Verwaltungsprozesse bei unnötigen Hürden anzupassen.
Für Arbeitgeber steht nun auf der To-do-Liste, die Onboarding-Checklisten zu aktualisieren, Recruiter im EasyGov-Verfahren zu schulen und die Lohnbuchhaltung daran zu erinnern, dass S-Bewilligte bis zur regulären Steuerpflicht der Quellensteuer unterliegen. Global Mobility Manager sollten zudem kantonale Hinweise zu Arbeitsmarktkontrollen und akzeptablen Lohnniveaus im Auge behalten, um kurzfristige Einwände zu vermeiden.
Langfristig könnte die Reform als Vorbild dienen, um weitere Bewilligungskategorien mit papierintensiven Verfahren zu vereinfachen. Sollte sich der vereinfachte Ansatz bewähren, ist mit Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden zu rechnen, die eine Ausweitung der reinen Meldepflicht auf bestimmte Saisonarbeitskräfte oder innerbetriebliche Versetzungen fordern – im Wettbewerb um knappe Fachkräfte.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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