1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Australien
  4. /
  5. Australien führt das Visum „Skills in Demand“ ein und ersetzt damit die Unterklasse 482

Australien führt das Visum „Skills in Demand“ ein und ersetzt damit die Unterklasse 482

Dez. 9, 2025
·
Australien führt das Visum „Skills in Demand“ ein und ersetzt damit die Unterklasse 482
Australiens lang erwartetes Skills in Demand (SID)-Visum ist am 7. Dezember 2025 offiziell gestartet und markiert die größte Reform der arbeitgebergesponserten Migration seit Einführung des Temporary Skill Shortage (TSS)-Visums im Jahr 2018. Die neuen Regelungen schaffen drei klar definierte Wege – Core Skills, Specialist Skills und Labour-Agreement (ab 2026 unter dem neuen Namen Essential Skills) – die alle eine einheitliche Gültigkeit von vier Jahren haben und einen direkten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung über das Employer Nomination Scheme bieten.

Im Core Skills-Zweig können Arbeitgeber nun Fachkräfte in Berufen sponsern, die auf der brandneuen Core Skills Occupation List (CSOL) stehen, die zeitgleich mit dem Visumsstart veröffentlicht wurde. Die CSOL fasst mehrere bisherige Listen zusammen und reagiert dynamisch auf vom Arbeitsmarkt identifizierte Engpässe, die von Jobs and Skills Australia ermittelt werden. Bewerber müssen mindestens die Core Skills Income Threshold (CSIT) von 73.150 AUD für 2025-26 verdienen, die jährlich angepasst wird. Für schwer zu findende Spitzenkräfte verzichtet der Specialist Skills-Zweig komplett auf Beruflisten, verlangt aber ein Gehalt von mindestens 135.000 AUD.

Australien führt das Visum „Skills in Demand“ ein und ersetzt damit die Unterklasse 482


Ein von Wirtschaftsverbänden begrüßter Schritt ist die Senkung der Mindestanforderung an Berufserfahrung von zwei auf nur ein Jahr, vorausgesetzt, diese wurde in den letzten fünf Jahren erworben. Einwanderungsanwälte sehen darin eine Öffnung für Tausende von Fachkräften in der Mitte ihrer Karriere – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, digitale Technologien und Gesundheit –, die trotz hoher Nachfrage bisher ausgeschlossen waren. Die Antragsgebühr für das Visum beträgt 3.115 AUD für den Hauptantragsteller und entspricht damit dem früheren mittelfristigen TSS-Zweig.

Das Innenministerium bestätigte, dass Inhaber von Hongkong- und British National Overseas-Pässen eine Gültigkeit von fünf Jahren erhalten, was Australiens außenpolitisches Ziel unterstützt, Talente aus dem asiatischen Finanzzentrum anzuziehen. Bestehende TSS-Visuminhaber können bei ihrer nächsten Verlängerung ohne erneuten Sponsoring-Prozess auf das SID-Visum wechseln, was die Verwaltungsbelastung für Personalabteilungen reduziert.

Für Arbeitgeber bringen die Änderungen sofortige Vorteile wie vereinfachte Arbeitsmarktprüfungen, schnellere Genehmigungen für Standardgeschäftssponsoring und ein vereinfachtes Compliance-System, das stärker auf staatliche Kontrollen statt auf bürokratische Vorabprüfungen setzt. Migrationsexperten warnen jedoch, dass die Integritätsvorschriften verschärft wurden: Sponsoren drohen höhere Strafen bei Unterbezahlung, und das australische Finanzamt wird vierteljährlich automatisch Lohnabrechnungsdaten mit Visumsdaten abgleichen. Wirtschaftsverbände fordern Unternehmen auf, ihre Vergütungsstrukturen schnell zu überprüfen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
Quelle: SBS News / ImmiUpdates

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Australien.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×