
Ein hochbrisantes juristisches und politisches Tauziehen hat sich zwischen Westminster und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) neu entfacht, nachdem Beamte aus Straßburg Widerstand gegen Großbritanniens Vorstoß für strengere Abschieberegeln signalisiert haben. Am 12. Dezember warnte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, in Brüssel das Vereinigte Königreich, dass jede Änderung der Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – die vor „unmenschlicher Behandlung“ schützen und das Familienleben sichern – die einstimmige Zustimmung aller 46 Mitgliedstaaten erfordern würde.
Die Intervention erfolgte nur wenige Tage, nachdem Innenministerin Shabana Mahmood Änderungen am Border Security, Asylum and Immigration Bill eingebracht hatte, die eine beschleunigte Abschiebung ausländischer Straftäter und abgelehnter Asylbewerber ermöglichen sollen. Die Regierung argumentiert, dass die derzeitige Formulierung der Konvention späte Rechtsmittel – oft sogar während des Fluges – ermögliche, die Abschiebungen verzögern und die öffentliche Empörung über irreguläre Migration schüren.
Während die Regierung betont, sie wolle „Reform, keinen Bruch“, erneuerten konservative Hinterbänkler und mehrere Boulevardzeitungen sofort ihre Forderungen, dass Großbritannien den Gerichtshof ganz verlassen solle, falls keine Fortschritte erzielt werden. Der Schatten-Justizminister Robert Jenrick teilte diese Ansicht und bezeichnete eine vollständige Reform innerhalb der bestehenden Strukturen als „unrealistisch“. Das Büro von Premierminister Keir Starmer schlug einen vorsichtigeren Ton an, räumte „nur bescheidene Fortschritte“ ein, hält eine Modernisierung des EGMR aber weiterhin für möglich.
Für Experten im Bereich globale Mobilität ist das Ergebnis aus zwei Gründen von Bedeutung. Erstens sind multinationale Unternehmen auf vorhersehbare Abschieberegeln angewiesen, wenn entsandte Mitarbeiter ihre Visa überschreiten oder strafrechtlich verfolgt werden. Zweitens würde ein Austritt Großbritanniens aus der Konvention rechtliche Unsicherheiten bei den Familienzusammenführungsrechten schaffen, die vielen langfristigen Einsätzen zugrunde liegen. Migrationsberater raten Arbeitgebern daher, Risikofälle zügig zu überprüfen und Dokumentationen vorzuhalten, die die Verhältnismäßigkeit von Mitarbeiterabschiebungen belegen. Sollte Großbritannien tatsächlich nationale Gesetze verabschieden, die im Widerspruch zur Konventionsrechtsprechung stehen, könnten Unternehmen mit parallelen Rechtsstreitigkeiten vor britischen und europäischen Gerichten konfrontiert werden – ein Rezept für Verzögerungen und hohe Kosten.
Der nächste Brennpunkt wird ein Ministertreffen des Europarats im Februar 2026 sein, bei dem Großbritannien und 26 unterstützende Staaten einen formellen Reformvorschlag einbringen wollen. Bis dahin sollten Mobilitätsteams den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und Notfallpläne für Abschiebemaßnahmen aktuell halten.
Die Intervention erfolgte nur wenige Tage, nachdem Innenministerin Shabana Mahmood Änderungen am Border Security, Asylum and Immigration Bill eingebracht hatte, die eine beschleunigte Abschiebung ausländischer Straftäter und abgelehnter Asylbewerber ermöglichen sollen. Die Regierung argumentiert, dass die derzeitige Formulierung der Konvention späte Rechtsmittel – oft sogar während des Fluges – ermögliche, die Abschiebungen verzögern und die öffentliche Empörung über irreguläre Migration schüren.
Während die Regierung betont, sie wolle „Reform, keinen Bruch“, erneuerten konservative Hinterbänkler und mehrere Boulevardzeitungen sofort ihre Forderungen, dass Großbritannien den Gerichtshof ganz verlassen solle, falls keine Fortschritte erzielt werden. Der Schatten-Justizminister Robert Jenrick teilte diese Ansicht und bezeichnete eine vollständige Reform innerhalb der bestehenden Strukturen als „unrealistisch“. Das Büro von Premierminister Keir Starmer schlug einen vorsichtigeren Ton an, räumte „nur bescheidene Fortschritte“ ein, hält eine Modernisierung des EGMR aber weiterhin für möglich.
Für Experten im Bereich globale Mobilität ist das Ergebnis aus zwei Gründen von Bedeutung. Erstens sind multinationale Unternehmen auf vorhersehbare Abschieberegeln angewiesen, wenn entsandte Mitarbeiter ihre Visa überschreiten oder strafrechtlich verfolgt werden. Zweitens würde ein Austritt Großbritanniens aus der Konvention rechtliche Unsicherheiten bei den Familienzusammenführungsrechten schaffen, die vielen langfristigen Einsätzen zugrunde liegen. Migrationsberater raten Arbeitgebern daher, Risikofälle zügig zu überprüfen und Dokumentationen vorzuhalten, die die Verhältnismäßigkeit von Mitarbeiterabschiebungen belegen. Sollte Großbritannien tatsächlich nationale Gesetze verabschieden, die im Widerspruch zur Konventionsrechtsprechung stehen, könnten Unternehmen mit parallelen Rechtsstreitigkeiten vor britischen und europäischen Gerichten konfrontiert werden – ein Rezept für Verzögerungen und hohe Kosten.
Der nächste Brennpunkt wird ein Ministertreffen des Europarats im Februar 2026 sein, bei dem Großbritannien und 26 unterstützende Staaten einen formellen Reformvorschlag einbringen wollen. Bis dahin sollten Mobilitätsteams den Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und Notfallpläne für Abschiebemaßnahmen aktuell halten.
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