
Die Nationalversammlung hat für die Einführung einer automatischen Verlängerung der mehrjährigen und zehnjährigen Aufenthaltstitel in Frankreich gestimmt, wodurch eine der größten Belastungen für über 3 Millionen ausländische Einwohner entfällt. Nach dem am 12. Dezember trotz Regierungswiderstands verabschiedeten Gesetz werden die Aufenthaltserlaubnisse künftig automatisch verlängert, sofern die Präfekturen keine konkreten rechtlichen Gründe für eine Ablehnung haben, wie etwa eine strafrechtliche Verurteilung oder das Nichterfüllen von Integrationskriterien.
Bisher müssen Inhaber der vierjährigen „carte de séjour pluriannuelle“ und der zehnjährigen „carte de résident“ umfangreiche Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen und sich teilweise über Nacht vor den Präfekturen anstellen. Diese Verzögerungen führen zu administrativen Unsicherheiten für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge, Hypotheken oder Anträge auf Familienzusammenführung vom Nachweis ihres Aufenthaltsstatus abhängen. Die automatische Verlängerung wird Unternehmen mehr Planungssicherheit bei internationalen Einsätzen geben und sollte kurzfristige Vertragsaussetzungen aufgrund von Bearbeitungsrückständen verhindern.
Die Reform muss noch den Senat passieren und verkündet werden, doch Experten erwarten nur geringfügige Änderungen. Die Präfekturen behalten das Ermessen, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und aktualisierte Nachweise wie Meldebescheinigungen oder Steuererklärungen anzufordern, doch die Beweislast liegt künftig klar bei der Verwaltung.
Für Manager im Bereich globale Mobilität lautet die praktische Empfehlung: Verzichten Sie darauf, sechsmonatige Pufferzeiten in die Einsatzplanung einzubauen. Sobald die neuen Regelungen voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten, müssen Personalabteilungen nur noch die seltenen Fälle im Blick behalten, in denen die automatische Verlängerung abgelehnt wird, und innerhalb der üblichen zwei Monate Widerspruch einlegen. Arbeitgeber sollten zudem ihre ausländischen Beschäftigten überprüfen, um diejenigen zu identifizieren, deren Aufenthaltstitel 2026 oder 2027 ablaufen und die somit als Erste von der Neuerung profitieren könnten.
Bisher müssen Inhaber der vierjährigen „carte de séjour pluriannuelle“ und der zehnjährigen „carte de résident“ umfangreiche Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen und sich teilweise über Nacht vor den Präfekturen anstellen. Diese Verzögerungen führen zu administrativen Unsicherheiten für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge, Hypotheken oder Anträge auf Familienzusammenführung vom Nachweis ihres Aufenthaltsstatus abhängen. Die automatische Verlängerung wird Unternehmen mehr Planungssicherheit bei internationalen Einsätzen geben und sollte kurzfristige Vertragsaussetzungen aufgrund von Bearbeitungsrückständen verhindern.
Die Reform muss noch den Senat passieren und verkündet werden, doch Experten erwarten nur geringfügige Änderungen. Die Präfekturen behalten das Ermessen, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und aktualisierte Nachweise wie Meldebescheinigungen oder Steuererklärungen anzufordern, doch die Beweislast liegt künftig klar bei der Verwaltung.
Für Manager im Bereich globale Mobilität lautet die praktische Empfehlung: Verzichten Sie darauf, sechsmonatige Pufferzeiten in die Einsatzplanung einzubauen. Sobald die neuen Regelungen voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten, müssen Personalabteilungen nur noch die seltenen Fälle im Blick behalten, in denen die automatische Verlängerung abgelehnt wird, und innerhalb der üblichen zwei Monate Widerspruch einlegen. Arbeitgeber sollten zudem ihre ausländischen Beschäftigten überprüfen, um diejenigen zu identifizieren, deren Aufenthaltstitel 2026 oder 2027 ablaufen und die somit als Erste von der Neuerung profitieren könnten.