
Grenzgänger, die auf großzügigere Homeoffice-Regelungen hoffen, müssen sich gedulden: Die 8. französisch-luxemburgische Zwischenstaatliche Kommission am 11. Dezember endete ohne Einigung zur Anhebung der steuerfreien Homeoffice-Grenze von 34 Tagen. Luxemburg bekräftigte seine Ablehnung von Umsatzbeteiligungsmodellen, während die französische Delegation auf Haushaltsbeschränkungen verwies.
Mehr als 120.000 französische Pendler arbeiten im Großherzogtum, viele in Finanz- und IT-Berufen, die sich gut für Telearbeit eignen. Während der Pandemie arbeiteten sie bis zu 50 % der Arbeitstage von zu Hause aus, basierend auf vorübergehenden Ausnahmeregelungen. Seit 2023 sind es jedoch nur noch 34 Tage pro Jahr, bevor französische Einkommensteuerpflicht einsetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber plädieren für mindestens einen Homeoffice-Tag pro Woche – also etwa 50 Tage –, doch die politische Dynamik ist ins Stocken geraten.
Für Arbeitgeber bedeutet der Status quo weiterhin komplexe Lohnabrechnungen: Die Personalabteilung muss die Tage der physischen Anwesenheit in Luxemburg erfassen, jährliche Bescheinigungen ausstellen und die Quellensteuer anpassen, wenn die Grenze überschritten wird. Arbeitnehmer riskieren eine Doppelbesteuerung bei fehlerhafter Erfassung, während die Sozialversicherungsangleichung unter einem separaten EU-Abkommen bei maximal 40 % Telearbeit gedeckelt bleibt.
Die Verhandlungen werden im April 2026 fortgesetzt, doch Beobachter sind skeptisch. Bis dahin sollten Entsendungsrichtlinien die Präsenz vor Ort betonen oder für Mitarbeiter, die höhere Homeoffice-Quoten wünschen, eine vertragliche Rückverlegung nach Frankreich in Betracht ziehen.
Mehr als 120.000 französische Pendler arbeiten im Großherzogtum, viele in Finanz- und IT-Berufen, die sich gut für Telearbeit eignen. Während der Pandemie arbeiteten sie bis zu 50 % der Arbeitstage von zu Hause aus, basierend auf vorübergehenden Ausnahmeregelungen. Seit 2023 sind es jedoch nur noch 34 Tage pro Jahr, bevor französische Einkommensteuerpflicht einsetzt. Gewerkschaften und Arbeitgeber plädieren für mindestens einen Homeoffice-Tag pro Woche – also etwa 50 Tage –, doch die politische Dynamik ist ins Stocken geraten.
Für Arbeitgeber bedeutet der Status quo weiterhin komplexe Lohnabrechnungen: Die Personalabteilung muss die Tage der physischen Anwesenheit in Luxemburg erfassen, jährliche Bescheinigungen ausstellen und die Quellensteuer anpassen, wenn die Grenze überschritten wird. Arbeitnehmer riskieren eine Doppelbesteuerung bei fehlerhafter Erfassung, während die Sozialversicherungsangleichung unter einem separaten EU-Abkommen bei maximal 40 % Telearbeit gedeckelt bleibt.
Die Verhandlungen werden im April 2026 fortgesetzt, doch Beobachter sind skeptisch. Bis dahin sollten Entsendungsrichtlinien die Präsenz vor Ort betonen oder für Mitarbeiter, die höhere Homeoffice-Quoten wünschen, eine vertragliche Rückverlegung nach Frankreich in Betracht ziehen.