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Das Außenministerium setzt die Visa-Ausstellung für Staatsangehörige aus 39 Ländern gemäß Proklamation 10998 aus

Dez. 20, 2025
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Das Außenministerium setzt die Visa-Ausstellung für Staatsangehörige aus 39 Ländern gemäß Proklamation 10998 aus
Weniger als zwei Wochen vor dem Jahreswechsel hat das US-Außenministerium am 19. Dezember stillschweigend seine Website aktualisiert und eine umfassende Aussetzung der Visadienste für 39 Länder angekündigt. Diese Maßnahme setzt die Präsidentenproklamation 10998 um, die Präsident Trump am 16. Dezember unterzeichnet hat und die die Einreise von ausländischen Staatsangehörigen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, „einschränkt und begrenzt“.

Ab dem 1. Januar 2026 um 0:01 Uhr EST werden Konsularbeamte keine Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisa mehr an Staatsangehörige von 19 Ländern wie Afghanistan, Iran, Haiti und Syrien ausstellen. Weitere 19 Länder, darunter Nigeria und Venezuela, sind von teilweisen Aussetzungen betroffen, die Besucher-, Studenten- und die meisten Arbeitsvisa betreffen. Auch Inhaber von Reisedokumenten, die von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellt wurden, sind ausgeschlossen.

Im Gegensatz zu früheren Reiseverboten hebt die Proklamation 10998 weitreichende Ausnahmen für Familienangehörige und Adoptionen auf, wenngleich begrenzte Ausnahmen für Diplomaten, US-Regierungsauftragnehmer und bestimmte Teilnehmer an Sportveranstaltungen bestehen bleiben. Bereits ausgestellte Visa behalten ihre Gültigkeit, doch Anträge, die sich derzeit im Verfahren befinden, werden voraussichtlich aus Sicherheitsgründen gemäß INA §212(f) abgelehnt. Der Zoll- und Grenzschutz (CBP) hat begonnen, betroffene Pässe zu kennzeichnen, um ab Neujahr bei der Einreise sekundäre Kontrollen auszulösen.

Das Außenministerium setzt die Visa-Ausstellung für Staatsangehörige aus 39 Ländern gemäß Proklamation 10998 aus


Für multinationale Unternehmen ist die Auswirkung unmittelbar spürbar: Mitarbeiter von Tochtergesellschaften in Nigeria oder Venezuela erhalten keine L-1- oder B-1/B-2-Visa mehr; Studienbewerber aus syrischen Universitäten verlieren die F-1-Berechtigung; und Öl- und Gasprojekte, die Ingenieure aus Äquatorialguinea beschäftigen, müssen auf Drittstaatsangehörige umstellen. Globale Mobilitätsteams arbeiten mit Hochdruck daran, betroffene Mitarbeiter, Angehörige und Praktikanten zu identifizieren und empfehlen, sofern möglich, eine dringende Einreise in die USA vor Inkrafttreten der Regelung.

Menschenrechtsorganisationen bereiten Klagen vor und argumentieren, dass die Proklamation die „vorübergehende“ Befugnis überschreitet, die im Supreme-Court-Urteil 2018 zu Trump v. Hawaii bestätigt wurde. Wirtschaftsverbände warnen unterdessen, dass das Verbot die Bemühungen der Regierung um ausländische Direktinvestitionen untergräbt, indem es eine neue geopolitische Risikostufe hinzufügt. Kurzfristig bereiten sich Fluggesellschaften auf Szenarien mit verweigertem Boarding vor und raten dazu, die Nationalität der Passagiere noch sorgfältiger zu überprüfen, um Bußgelder zu vermeiden.

Konsulate betonen, dass Staatsangehörige der betroffenen Länder weiterhin Anträge stellen und Gebühren zahlen können, jedoch mit einer „Ablehnung rechnen sollten“. Antragsteller können eine Ausnahme aus nationalem Interesse beantragen, doch Genehmigungen werden voraussichtlich selten erteilt. Mobilitätsverantwortliche aktualisieren daher Einsatzrichtlinien, passen Kostenprognosen an und prüfen Möglichkeiten für Remote-Arbeit oder Drittstaatenstandorte, um kritische Projekte im Zeitplan zu halten.
Quelle: U.S. Department of State

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