
Das Innenministerium hat am 2. Januar 2026 stillschweigend das offizielle Archiv der Einwanderungsbestimmungen für die letzten beiden Arbeitstage des Jahres 2025 (30.–31. Dezember) veröffentlicht. Obwohl das Dokument lediglich bereits dem Parlament vorgelegte Änderungen zusammenfasst, ist seine Veröffentlichung ein Warnsignal für interne Mobilitäts- und Compliance-Teams. Alle nach dem 1. Januar ausgestellten Zertifikate zur Beschäftigung, beantragten Visa oder durchgeführten Arbeitsberechtigungsprüfungen müssen die **aktuellen** Regeln verwenden, nicht die archivierte Version.
Das 1.400 Seiten umfassende PDF zeigt, wie schnell sich das System im vergangenen Jahr entwickelt hat: Zwischen März und Dezember gab es acht Änderungsmitteilungen, drei Gebührenerhöhungen und die schrittweise Einführung der eVisa-Plattform. Für Unternehmen waren die wichtigsten Änderungen höhere Gehaltsschwellen für Fachkräfte, neue Sperrfristen im Global Business Mobility-Programm und strengere Englisch-Sprachanforderungen für Familienvisa.
Das Archiv selbst bringt zwar keine neuen Verpflichtungen mit sich, doch der Zeitpunkt seiner Veröffentlichung ist entscheidend. Die UKVI-Bearbeiter orientieren sich routinemäßig an den Regelwerken, die **am Antragsdatum** gültig waren. Arbeitgeber müssen daher eine klare Versionskontrolle bei allen Vorlagen und Richtliniendokumenten sicherstellen, die das Jahresende 2025/26 überschreiten. Die Nennung falscher Paragraphen kann zu Verzögerungen bei Sponsoring-Anträgen oder Ablehnungen wegen „ungültiger Anträge“ führen.
Praktischer Tipp: Laden Sie sowohl das Archiv für den 30.–31. Dezember als auch die „aktuellen Regeln“ als HTML-Datei von GOV.UK herunter, markieren Sie wichtige Abschnitte (insbesondere Anhang Skilled Worker, Anhang Global Business Mobility und Anhang English Language) und verteilen Sie ein Änderungsprotokoll an die zuständigen Personalverantwortlichen. Dieser einfache Prüfungsschritt kann teure Nachreichungen im ersten Quartal vermeiden.
Das 1.400 Seiten umfassende PDF zeigt, wie schnell sich das System im vergangenen Jahr entwickelt hat: Zwischen März und Dezember gab es acht Änderungsmitteilungen, drei Gebührenerhöhungen und die schrittweise Einführung der eVisa-Plattform. Für Unternehmen waren die wichtigsten Änderungen höhere Gehaltsschwellen für Fachkräfte, neue Sperrfristen im Global Business Mobility-Programm und strengere Englisch-Sprachanforderungen für Familienvisa.
Das Archiv selbst bringt zwar keine neuen Verpflichtungen mit sich, doch der Zeitpunkt seiner Veröffentlichung ist entscheidend. Die UKVI-Bearbeiter orientieren sich routinemäßig an den Regelwerken, die **am Antragsdatum** gültig waren. Arbeitgeber müssen daher eine klare Versionskontrolle bei allen Vorlagen und Richtliniendokumenten sicherstellen, die das Jahresende 2025/26 überschreiten. Die Nennung falscher Paragraphen kann zu Verzögerungen bei Sponsoring-Anträgen oder Ablehnungen wegen „ungültiger Anträge“ führen.
Praktischer Tipp: Laden Sie sowohl das Archiv für den 30.–31. Dezember als auch die „aktuellen Regeln“ als HTML-Datei von GOV.UK herunter, markieren Sie wichtige Abschnitte (insbesondere Anhang Skilled Worker, Anhang Global Business Mobility und Anhang English Language) und verteilen Sie ein Änderungsprotokoll an die zuständigen Personalverantwortlichen. Dieser einfache Prüfungsschritt kann teure Nachreichungen im ersten Quartal vermeiden.
Quelle: GOV.UK