
Das französische Unterhaus hat am 17. Januar ein deutliches Signal an Arbeitgeber und Reisende gesendet, indem es einen Gesetzentwurf verabschiedete, der die zulässigen Streiktage bei öffentlich-rechtlichen Verkehrsunternehmen auf 30 pro Jahr begrenzt. Der von der Mitte unterstützte Text, der auch von Les Républicains und dem Rassemblement National getragen wird, verpflichtet Gewerkschaften und Betreiber wie SNCF, RATP, Air France-KLM sowie große Flughafenbetreiber, einen rollierenden „Black-out“-Kalender für Spitzenzeiten – Schulferien, Prüfungswochen, große Messen und internationale Sportveranstaltungen – auszuhandeln.
Hintergrund: Frankreich verlangt bereits eine acht Tage im Voraus schriftliche Ankündigung eines Streiks und schreibt einen Mindestservice im Personenverkehr vor. Dennoch verursachen Bahn- und U-Bahn-Streiks jährlich geschätzte 400 Millionen Euro an Produktivitätsverlusten und beeinträchtigen die Attraktivität des Landes für mobile Fachkräfte und internationale Events. Im Olympiajahr wurden allein bei der SNCF 62 Streiktage gezählt, was Tausende von Umbuchungen bei Geschäftsreisenden zur Folge hatte. Die Abgeordneten argumentieren, dass die neue Obergrenze das Streikrecht wahrt und gleichzeitig „die für das Wirtschaftsleben unerlässliche Planbarkeit“ garantiert.
Praktische Auswirkungen: Bei Inkrafttreten erhalten Personalverantwortliche eine klare jährliche Übersicht über „geschützte“ Reisezeiträume, was die Planung von Vorstandssitzungen, Kundenbesuchen und Versetzungen ins Ausland mit weniger Unsicherheiten ermöglicht. Das Gesetz schreibt zudem eine verbindliche zweiwöchige Vermittlungsphase vor jedem neuen Streik vor, sobald das 30-Tage-Kontingent erreicht ist – eine Regelung, die darauf abzielt, Konflikte eher durch Schlichtung als durch Arbeitsniederlegungen zu lösen.
Arbeitgeberperspektive: Die in Paris ansässige Luft- und Raumfahrtgruppe Safran teilte VisaHQ mit, dass sie jährlich rund zwei Millionen Euro für kurzfristige Hotelbuchungen und Taxigutscheine während Bahnstreiks ausgibt; man erwartet, dass sich dieser Betrag bei Inkrafttreten der Obergrenze halbiert. Die Gewerkschaften kündigten hingegen an, den Text vor dem Verfassungsrat anzufechten und bezeichneten ihn als „massiven Einschnitt“ in soziale Rechte.
Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird beschleunigt behandelt und soll Anfang Februar im Nationalparlament zur Abstimmung kommen. Mit parteiübergreifender Unterstützung und einer von häufigen Störungen ermüdeten Öffentlichkeit wird eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Verabschiedung vor der Osterpause gesehen. Unternehmensmobilitätsteams sollten bereits jetzt die Reise- und Einsatzstarttermine für 2026 mit der geplanten 30-Tage-Grenze abgleichen und ihre Service-Level-Agreements mit Relocation-Dienstleistern entsprechend anpassen.
Hintergrund: Frankreich verlangt bereits eine acht Tage im Voraus schriftliche Ankündigung eines Streiks und schreibt einen Mindestservice im Personenverkehr vor. Dennoch verursachen Bahn- und U-Bahn-Streiks jährlich geschätzte 400 Millionen Euro an Produktivitätsverlusten und beeinträchtigen die Attraktivität des Landes für mobile Fachkräfte und internationale Events. Im Olympiajahr wurden allein bei der SNCF 62 Streiktage gezählt, was Tausende von Umbuchungen bei Geschäftsreisenden zur Folge hatte. Die Abgeordneten argumentieren, dass die neue Obergrenze das Streikrecht wahrt und gleichzeitig „die für das Wirtschaftsleben unerlässliche Planbarkeit“ garantiert.
Praktische Auswirkungen: Bei Inkrafttreten erhalten Personalverantwortliche eine klare jährliche Übersicht über „geschützte“ Reisezeiträume, was die Planung von Vorstandssitzungen, Kundenbesuchen und Versetzungen ins Ausland mit weniger Unsicherheiten ermöglicht. Das Gesetz schreibt zudem eine verbindliche zweiwöchige Vermittlungsphase vor jedem neuen Streik vor, sobald das 30-Tage-Kontingent erreicht ist – eine Regelung, die darauf abzielt, Konflikte eher durch Schlichtung als durch Arbeitsniederlegungen zu lösen.
Arbeitgeberperspektive: Die in Paris ansässige Luft- und Raumfahrtgruppe Safran teilte VisaHQ mit, dass sie jährlich rund zwei Millionen Euro für kurzfristige Hotelbuchungen und Taxigutscheine während Bahnstreiks ausgibt; man erwartet, dass sich dieser Betrag bei Inkrafttreten der Obergrenze halbiert. Die Gewerkschaften kündigten hingegen an, den Text vor dem Verfassungsrat anzufechten und bezeichneten ihn als „massiven Einschnitt“ in soziale Rechte.
Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird beschleunigt behandelt und soll Anfang Februar im Nationalparlament zur Abstimmung kommen. Mit parteiübergreifender Unterstützung und einer von häufigen Störungen ermüdeten Öffentlichkeit wird eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Verabschiedung vor der Osterpause gesehen. Unternehmensmobilitätsteams sollten bereits jetzt die Reise- und Einsatzstarttermine für 2026 mit der geplanten 30-Tage-Grenze abgleichen und ihre Service-Level-Agreements mit Relocation-Dienstleistern entsprechend anpassen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News