
In einer dramatischen Verschärfung der restriktiven Agenda der Trump-Administration hat das US-Außenministerium am 21. Januar 2026 eine sofortige und unbefristete Aussetzung der Bearbeitung von Einwanderungsvisumanträgen für Staatsangehörige aus 75 Ländern angeordnet. Die Liste umfasst alle Regionen der Welt, ist jedoch stark auf Afrika, die Karibik und den Nahen Osten fokussiert. Nichteinwanderungsvisa (darunter B-1/B-2, F-1 und H-1B) sind nicht betroffen, ebenso wenig wie bereits ausgestellte Visa.
Behörden begründen die Aussetzung mit der Notwendigkeit einer „maximalen Sicherheitsüberprüfung“ und der Abschreckung von Antragstellern, die Washington als potenzielle Sozialhilfeempfänger einstuft. Es wurden keine Daten zur Untermauerung dieser Behauptung veröffentlicht, und Kritiker weisen darauf hin, dass fast die Hälfte aller im vergangenen Jahr vergebenen Familien- und arbeitsbasierten Green Cards an Staatsangehörige der nun ausgesetzten Länder ging. Einwanderungsbefürworter bereiten bereits Klagen vor und argumentieren, dass die Verordnung die gesetzliche Befugnis des Präsidenten überschreitet und eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt.
Für Arbeitgeber hat die Maßnahme sofortige Auswirkungen: Multinationale Unternehmen, die regelmäßig Manager oder Spezialisten für eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung sponsern, sehen sich plötzlich mit geschlossenen Kanälen konfrontiert. Personalabteilungen sollten laufende PERM- oder I-140-Verfahren für Mitarbeiter im Ausland überprüfen und, wo möglich, auf temporäre Visa (L-1, E-2, O-1) ausweichen. Konsularstellen haben bestätigt, dass bereits vereinbarte Interviewtermine storniert werden; Rückerstattungen erfolgen nicht automatisch.
Die Aussetzung erschwert zudem „Follow-to-Join“-Fälle für Ehepartner und Kinder neuer Daueraufenthaltsberechtigter. Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen sollten sich auf Härtefallanträge wegen Familienzusammenführung vorbereiten und humanitäre Ausnahmen genau beobachten – ähnliche Aussetzungen in den Jahren 2017 und 2020 wurden letztlich durch Gerichtsbeschlüsse eingeschränkt. Schließlich sollten Sicherheitsteams von Unternehmen reisende Führungskräfte informieren: Betroffene Staatsangehörige könnten bei der Einreise in die USA trotz gültiger Nichteinwanderungsvisa mit zusätzlichen Befragungen rechnen.
Mit dem Anheizen des Wahlkampfs 2026 wird das Thema Einwanderung erneut zum Zankapfel. Unabhängig davon, ob Gerichte die Verordnung aufheben oder nur einschränken, sollten Arbeitgeber mit monatelanger Unsicherheit rechnen und bei allen Einsätzen, die eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung erfordern, großzügige Vorlaufzeiten einplanen.
Behörden begründen die Aussetzung mit der Notwendigkeit einer „maximalen Sicherheitsüberprüfung“ und der Abschreckung von Antragstellern, die Washington als potenzielle Sozialhilfeempfänger einstuft. Es wurden keine Daten zur Untermauerung dieser Behauptung veröffentlicht, und Kritiker weisen darauf hin, dass fast die Hälfte aller im vergangenen Jahr vergebenen Familien- und arbeitsbasierten Green Cards an Staatsangehörige der nun ausgesetzten Länder ging. Einwanderungsbefürworter bereiten bereits Klagen vor und argumentieren, dass die Verordnung die gesetzliche Befugnis des Präsidenten überschreitet und eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt.
Für Arbeitgeber hat die Maßnahme sofortige Auswirkungen: Multinationale Unternehmen, die regelmäßig Manager oder Spezialisten für eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung sponsern, sehen sich plötzlich mit geschlossenen Kanälen konfrontiert. Personalabteilungen sollten laufende PERM- oder I-140-Verfahren für Mitarbeiter im Ausland überprüfen und, wo möglich, auf temporäre Visa (L-1, E-2, O-1) ausweichen. Konsularstellen haben bestätigt, dass bereits vereinbarte Interviewtermine storniert werden; Rückerstattungen erfolgen nicht automatisch.
Die Aussetzung erschwert zudem „Follow-to-Join“-Fälle für Ehepartner und Kinder neuer Daueraufenthaltsberechtigter. Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen sollten sich auf Härtefallanträge wegen Familienzusammenführung vorbereiten und humanitäre Ausnahmen genau beobachten – ähnliche Aussetzungen in den Jahren 2017 und 2020 wurden letztlich durch Gerichtsbeschlüsse eingeschränkt. Schließlich sollten Sicherheitsteams von Unternehmen reisende Führungskräfte informieren: Betroffene Staatsangehörige könnten bei der Einreise in die USA trotz gültiger Nichteinwanderungsvisa mit zusätzlichen Befragungen rechnen.
Mit dem Anheizen des Wahlkampfs 2026 wird das Thema Einwanderung erneut zum Zankapfel. Unabhängig davon, ob Gerichte die Verordnung aufheben oder nur einschränken, sollten Arbeitgeber mit monatelanger Unsicherheit rechnen und bei allen Einsätzen, die eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung erfordern, großzügige Vorlaufzeiten einplanen.
Quelle: Washington Post