
Österreich führte in den frühen Morgenstunden des 25. Januar 2026 die zwangsweise Rückführung eines 33-jährigen afghanischen Staatsangehörigen durch, der über Istanbul nach Kabul geflogen wurde. Der Mann hatte seit seiner Einreise nach Österreich im Jahr 2015 sechs strafrechtliche Verurteilungen – darunter schwere Körperverletzungen – angesammelt und verbrachte fünf der zehn einhalb Jahre im Land im Gefängnis. Er war einer von mehreren Personen, die von einer afghanischen Delegation, die im vergangenen Jahr Wien besuchte, zur Ausstellung von Reisedokumenten für Rückkehrer identifiziert wurden.
Innenminister Gerhard Karner erklärte bei Bekanntgabe der Aktion, dass Abschiebungen sowohl nach Afghanistan als auch nach Syrien „vom Ausnahmefall zur Regel“ werden. Diese Aussage unterstreicht Wiens harte Linie: Trotz Sicherheitsbedenken in beiden Ländern hat Österreich 2023 die begrenzten Rückführungen wieder aufgenommen und diese kontinuierlich ausgeweitet.
Warum das für die globale Mobilität wichtig ist:
• Arbeitgeber, die afghanische Mitarbeiter aus humanitären oder subsidiären Schutzgründen beschäftigen, müssen mit verstärkter Prüfung von Strafregisterauszügen und strengeren Compliance-Kontrollen rechnen.
• Die Botschaft ist auch politisch: Durch die Hervorhebung von Abschiebungen mit hoher medialer Aufmerksamkeit stärkt das Ministerium die öffentliche Unterstützung für die Verlängerung des vorübergehenden Familiennachzugsstopps im Asylbereich, der derzeit bis Juli 2026 gilt.
• Für multinationale Unternehmen steigen die Reputationsrisiken – jede, auch indirekte, Beteiligung an der Unterstützung von Mitarbeitern mit Vorstrafen kann mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Praktische Empfehlungen: Personalabteilungen sollten interne Abläufe überprüfen, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltstitel afghanischer Mitarbeiter gültig sind und anstehende Verlängerungen rechtzeitig beantragt werden. Wo möglich, sollten Wege über die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die EU Blue Card in Betracht gezogen werden, da diese stabile Beschäftigung und Integration signalisieren und von den Behörden in der Regel positiver bewertet werden.
Innenminister Gerhard Karner erklärte bei Bekanntgabe der Aktion, dass Abschiebungen sowohl nach Afghanistan als auch nach Syrien „vom Ausnahmefall zur Regel“ werden. Diese Aussage unterstreicht Wiens harte Linie: Trotz Sicherheitsbedenken in beiden Ländern hat Österreich 2023 die begrenzten Rückführungen wieder aufgenommen und diese kontinuierlich ausgeweitet.
Warum das für die globale Mobilität wichtig ist:
• Arbeitgeber, die afghanische Mitarbeiter aus humanitären oder subsidiären Schutzgründen beschäftigen, müssen mit verstärkter Prüfung von Strafregisterauszügen und strengeren Compliance-Kontrollen rechnen.
• Die Botschaft ist auch politisch: Durch die Hervorhebung von Abschiebungen mit hoher medialer Aufmerksamkeit stärkt das Ministerium die öffentliche Unterstützung für die Verlängerung des vorübergehenden Familiennachzugsstopps im Asylbereich, der derzeit bis Juli 2026 gilt.
• Für multinationale Unternehmen steigen die Reputationsrisiken – jede, auch indirekte, Beteiligung an der Unterstützung von Mitarbeitern mit Vorstrafen kann mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Praktische Empfehlungen: Personalabteilungen sollten interne Abläufe überprüfen, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltstitel afghanischer Mitarbeiter gültig sind und anstehende Verlängerungen rechtzeitig beantragt werden. Wo möglich, sollten Wege über die Rot-Weiß-Rot-Karte oder die EU Blue Card in Betracht gezogen werden, da diese stabile Beschäftigung und Integration signalisieren und von den Behörden in der Regel positiver bewertet werden.