
Ein neuer Gesetzentwurf, der den außergewöhnlichen Rechtsrahmen für ukrainische Geflüchtete, der im März 2022 geschaffen wurde, auflösen soll, wurde am 20. Januar vom polnischen Ministerrat verabschiedet und am 22. Januar dem Parlament vorgelegt. Das Rechtsupdate des UNHCR zum Schutzsektor vom 26. Januar bestätigt, dass die Gesetzgebung darauf abzielt, die Bestimmungen zum vorübergehenden Schutz in das reguläre polnische Ausländergesetz von 2003 zu integrieren und damit die nationalen Regelungen näher an die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz anzupassen.
Sollte das Gesetz in Kraft treten – frühestens am 4. März 2026 – würden ukrainische Staatsbürger von nahezu bürgerähnlichen Rechten zu einem regulären Integrationsmodell übergehen, das dem anderer Drittstaatsangehöriger ähnelt. Der Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarktunterstützung würde vereinheitlicht, was die Kosten für die öffentlichen Finanzen Polens senken, aber die Anforderungen an Arbeitgeber ukrainischer Beschäftigter erhöhen könnte.
Menschenrechtsorganisationen fordern die Gesetzgeber auf, klare Übergangsfristen zu schaffen und die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Sie warnen davor, dass abrupte Änderungen Zehntausende Ukrainer in einen illegalen Status drängen könnten. Für multinationale Unternehmen könnte das Gesetz neue Arbeitserlaubnisverfahren oder die Neuausstellung von Aufenthaltstiteln für ukrainische Mitarbeiter bedeuten, die derzeit von den vereinfachten Regelungen des Sondergesetzes profitieren.
Mobility-Teams in Unternehmen sollten damit beginnen, die betroffenen Mitarbeitergruppen zu erfassen, mögliche Gebühren für erneute Anträge einzuplanen und die Umsetzungsvorschriften zu beobachten, die Fristen für Dokumente klären. Eine frühzeitige Einbindung aller Beteiligten – einschließlich Gehaltsabrechnungsdienstleistern, lokalem Personalwesen und externen Rechtsberatern – ist entscheidend, um Lücken bei der rechtmäßigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Auslaufen des Sonderregimes zu vermeiden.
Sollte das Gesetz in Kraft treten – frühestens am 4. März 2026 – würden ukrainische Staatsbürger von nahezu bürgerähnlichen Rechten zu einem regulären Integrationsmodell übergehen, das dem anderer Drittstaatsangehöriger ähnelt. Der Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarktunterstützung würde vereinheitlicht, was die Kosten für die öffentlichen Finanzen Polens senken, aber die Anforderungen an Arbeitgeber ukrainischer Beschäftigter erhöhen könnte.
Menschenrechtsorganisationen fordern die Gesetzgeber auf, klare Übergangsfristen zu schaffen und die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Sie warnen davor, dass abrupte Änderungen Zehntausende Ukrainer in einen illegalen Status drängen könnten. Für multinationale Unternehmen könnte das Gesetz neue Arbeitserlaubnisverfahren oder die Neuausstellung von Aufenthaltstiteln für ukrainische Mitarbeiter bedeuten, die derzeit von den vereinfachten Regelungen des Sondergesetzes profitieren.
Mobility-Teams in Unternehmen sollten damit beginnen, die betroffenen Mitarbeitergruppen zu erfassen, mögliche Gebühren für erneute Anträge einzuplanen und die Umsetzungsvorschriften zu beobachten, die Fristen für Dokumente klären. Eine frühzeitige Einbindung aller Beteiligten – einschließlich Gehaltsabrechnungsdienstleistern, lokalem Personalwesen und externen Rechtsberatern – ist entscheidend, um Lücken bei der rechtmäßigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach Auslaufen des Sonderregimes zu vermeiden.
Quelle: UNHCR Protection-Sector Update