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Frankreich bestätigt Gehaltsrichtwerte 2026 für „Talent“- und EU-Blue-Card-Visa

Feb. 7, 2026
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Frankreich bestätigt Gehaltsrichtwerte 2026 für „Talent“- und EU-Blue-Card-Visa
Der Einwanderungsblog von Jobbatical bestätigte am 6. Februar, dass die französische Regierung die kürzlich festgelegten Gehaltsschwellen für die wichtigsten Arbeitserlaubniswege des Landes auch im Jahr 2026 beibehalten wird. Der Referenzlohn für die „Talent – Qualifizierte Fachkraft“-Genehmigung bleibt bei 39.582 € brutto pro Jahr, während die Schwelle für die EU Blue Card bei 59.373 € liegt.

Die Zahlen, die durch eine Ministerverordnung vom 29. August 2025 eingeführt wurden, ersetzen die bisherige, an den Mindestlohn (SMIC) gekoppelte Formel durch einen stabilen Durchschnittslohn als Referenzwert. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine bessere Planbarkeit – insbesondere für mittelgroße Tech-Unternehmen in Paris und Montpellier, die bisher mit halbjährlichen SMIC-Anpassungen zu kämpfen hatten.

Frankreich bestätigt Gehaltsrichtwerte 2026 für „Talent“- und EU-Blue-Card-Visa


Obwohl die Blue Card-Schwelle das 1,5-fache des Referenzlohns beträgt, liegt sie immer noch unter den Gehaltsgrenzen in Deutschland (60.768 €) und den Niederlanden (62.800 €), was Frankreich einen Wettbewerbsvorteil bei der Anwerbung erfahrener Softwareentwickler und Datenwissenschaftler verschafft. Umzugsdienstleister berichten von einem Anstieg der Anfragen für Einsätze in Frankreich um 11 % im vierten Quartal 2025 nach Bekanntgabe der neuen Schwellenwerte.

Personalabteilungen sollten ihre globalen Mobilitätskosten neu kalkulieren: Sozialversicherungsbeiträge erhöhen die Bruttogehälter um etwa 45 %, sodass ein Blue-Card-Inhaber für Arbeitgeber rund 86.000 € kostet. Die Verordnung gilt landesweit, einschließlich der Überseegebiete Saint-Martin und Saint-Barthélemy für Blue-Card-Anträge.

Rechtsexperten warnen, dass die Präfekturen weiterhin einen Nachweis verlangen, dass die Vergütung „den Qualifikationen des Mitarbeiters entspricht“. Ein Angebot am unteren Limit könnte daher genau geprüft werden. Arbeitgeber wird empfohlen, Vertragsangebote sowohl auf Französisch als auch auf Englisch zu verfassen und, wenn möglich, Gehaltsabrechnungen vergleichbar bezahlter französischer Mitarbeiter hochzuladen.
Quelle: Jobbatical

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