
Die Regierung des Australian Capital Territory (ACT) hat ihr Nominierungsprogramm für qualifizierte Migration grundlegend überarbeitet. Die Änderungen treten am 1. Februar 2026 in Kraft und wurden am 10. Februar öffentlich bekanntgegeben. Die Mindestanforderungen an das zu versteuernde Einkommen für selbstständige Antragsteller und Kleinunternehmer wurden angehoben: Bewerber für das Subclass-491-Visum müssen nun ein wöchentliches Einkommen von 610 AUD (vorher 520 AUD) nachweisen, während Kandidaten für das dauerhafte Subclass-190-Visum künftig 1.175 AUD pro Woche (bisher 1.000 AUD) vorlegen müssen.
Am umstrittensten ist die Abschaffung des speziellen Weges für Inhaber des Temporary Skill Shortage (Subclass 482) Visums. 482- und ehemalige 457-Visuminhaber können zwar weiterhin Punkte für eine Beschäftigung im ACT erhalten, müssen sich jedoch im regulären Canberra Matrix-Verfahren mit Bewerbern aus dem Ausland messen.
Behörden betonen, dass die Reformen das Territorium auf Kandidaten mit „nachhaltigem, höherwertigem wirtschaftlichem Beitrag“ ausrichten, statt sich allein auf die Visumsklasse zu stützen. Arbeitgeber, die bisher Mitarbeiter über den 482-Weg übernommen haben, müssen ihre Nachfolgeplanung anpassen oder direkt auf dauerhafte Arbeitgeber-Nominierungen setzen.
Migrationsberater warnen, dass die Anhebung des Mindeststundenlohns für die Anrechnung von Berufserfahrung (jetzt 31 AUD pro Stunde, ohne Zuschläge für Gelegenheitsjobs) die Rekrutierung in der Gastronomie und Altenpflege erschweren könnte – Branchen, die bereits unter Fachkräftemangel leiden.
Zukünftige Bewerber werden dringend aufgefordert, ihre Angaben im Canberra Matrix umgehend zu überprüfen. Falsche Einkommensnachweise können nun zu einer Ablehnung führen, statt wie bisher zu einer Aufforderung zur Nachreichung. Unternehmen mit Talenten im ACT sollten mögliche Gehaltsanpassungen einplanen oder alternative Nominierungsoptionen in anderen Bundesstaaten prüfen, falls Mitarbeiter die neuen Anforderungen nicht erfüllen.
Am umstrittensten ist die Abschaffung des speziellen Weges für Inhaber des Temporary Skill Shortage (Subclass 482) Visums. 482- und ehemalige 457-Visuminhaber können zwar weiterhin Punkte für eine Beschäftigung im ACT erhalten, müssen sich jedoch im regulären Canberra Matrix-Verfahren mit Bewerbern aus dem Ausland messen.
Behörden betonen, dass die Reformen das Territorium auf Kandidaten mit „nachhaltigem, höherwertigem wirtschaftlichem Beitrag“ ausrichten, statt sich allein auf die Visumsklasse zu stützen. Arbeitgeber, die bisher Mitarbeiter über den 482-Weg übernommen haben, müssen ihre Nachfolgeplanung anpassen oder direkt auf dauerhafte Arbeitgeber-Nominierungen setzen.
Migrationsberater warnen, dass die Anhebung des Mindeststundenlohns für die Anrechnung von Berufserfahrung (jetzt 31 AUD pro Stunde, ohne Zuschläge für Gelegenheitsjobs) die Rekrutierung in der Gastronomie und Altenpflege erschweren könnte – Branchen, die bereits unter Fachkräftemangel leiden.
Zukünftige Bewerber werden dringend aufgefordert, ihre Angaben im Canberra Matrix umgehend zu überprüfen. Falsche Einkommensnachweise können nun zu einer Ablehnung führen, statt wie bisher zu einer Aufforderung zur Nachreichung. Unternehmen mit Talenten im ACT sollten mögliche Gehaltsanpassungen einplanen oder alternative Nominierungsoptionen in anderen Bundesstaaten prüfen, falls Mitarbeiter die neuen Anforderungen nicht erfüllen.
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