
In einer schriftlichen Erklärung, die am 25. Februar 2026 dem Unterhaus vorgelegt wurde, bestätigte Migrationsminister Mike Tapp, dass doppelte irisch-britische Staatsbürger nun entweder einen gültigen britischen Pass, einen irischen Pass oder – in Ausnahmefällen – ein Certificate of Entitlement vorlegen müssen, wenn sie in das Vereinigte Königreich reisen. Diese Klarstellung geht mit der vollständigen Durchsetzung der ETA-Regelung einher und schließt eine Lücke, die es einigen Doppelstaatlern bisher erlaubte, mit einem Pass eines Drittstaates und der digitalen Besuchergenehmigung zu reisen. Für Unternehmen ist dies relevant, da Tausende in Irland ansässige Führungskräfte mit britischer Staatsbürgerschaft durch Abstammung bislang aus Bequemlichkeit auf ihre Nicht-UK-Pässe gesetzt haben. Die diese Woche herausgegebenen Hinweise der Fluggesellschaften machen deutlich, dass solche Reisenden keinen Anspruch auf eine ETA haben und abgewiesen werden, wenn sie beim Check-in keine britische oder irische Staatsangehörigkeit nachweisen können. Als Entgegenkommen für dringende Reisen erlaubt das Innenministerium den Fluggesellschaften nach eigenem Ermessen, abgelaufene britische Pässe, die nach 1989 ausgestellt wurden, anzuerkennen – allerdings nur, wenn die biografischen Daten exakt mit einem gültigen ausländischen Pass übereinstimmen. Die Erklärung kündigt zudem die nächste Phase der digitalen Einwanderungstransformation des Vereinigten Königreichs an: Ab dem 26. Februar werden Certificates of Entitlement in ein e-Visum-Format umgewandelt, das mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft ist, wodurch eine erneute Beantragung bei Ablauf des physischen Dokuments entfällt. Irische Global-Mobility-Teams werden dringend empfohlen, die Daten ihrer Entsandten zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mit möglicher britischer Staatsbürgerschaft rechtzeitig einen britischen Pass beantragen oder erneuern. Die Mitteilung des Unterhauses betont außerdem, dass britische und irische Staatsbürger weiterhin vom ETA-System ausgenommen sind und ihre Freizügigkeitsrechte im Rahmen des Common Travel Area behalten. Die Betonung der Vorab-Kontrollen durch die Fluggesellschaften unterstreicht jedoch einen größeren Trend: Die Verantwortung für die Einhaltung der Dokumentenanforderungen verlagert sich immer mehr nach vorne, und Reisende, die Fehler machen, könnten es gar nicht erst aus der Flughafenlounge heraus schaffen.
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