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Überarbeitete Lärmschutzverordnung tritt in Kraft und ermöglicht dichtere Stadtbebauung

Feb. 28, 2026
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Überarbeitete Lärmschutzverordnung tritt in Kraft und ermöglicht dichtere Stadtbebauung
Die überarbeitete Lärmschutzverordnung (LSV) der Schweiz ist am 1. März 2026 in Kraft getreten und bringt die akustischen Vorschriften in Einklang mit dem revidierten Umweltschutzgesetz. Die Anpassung gibt den Kantonen mehr Spielraum, Wohn- und Mischbauprojekte in lärmbelasteten Innenstadtbereichen zu genehmigen – vorausgesetzt, die Bauherren investieren in Fassadendämmung und weitere Lärmschutzmaßnahmen. Warum ist das für die globale Mobilität relevant? Zürich, Basel und Genf leiden unter akuten Wohnungsknappheiten, die die Kosten für Unterkünfte in die Höhe treiben. Nach den alten Regeln wurden viele Nachverdichtungsprojekte in der Nähe von Bahnlinien oder Hauptverkehrsstraßen abgelehnt, weil die zulässigen Außenlärmwerte nicht eingehalten werden konnten. Die neue LSV erlaubt nun Baugenehmigungen, wenn durch Schallschutzmaßnahmen im Innenraum die Schlafzimmer nachts unter 33 dB(A) bleiben. Immobilienberatungen schätzen, dass landesweit innerhalb von drei Jahren bis zu 12.000 zusätzliche Wohnungen genehmigt werden könnten, was den Druck auf die Budgets für Expat-Unterkünfte mindert. Arbeitgeber, die für 2027-28 Umzüge planen, sollten ihre langfristigen Wohnprognosen überdenken und frühzeitig mit Entwicklern zusammenarbeiten, um Firmenmietverträge zu sichern, da die Nachfrage nach den neu zulässigen Einheiten voraussichtlich hoch sein wird. Das Bundesamt für Umwelt wird die Ergebnisse überwachen und 2028 dem Parlament Bericht erstatten; sollten die städtischen Lärmwerte nicht sinken, könnten weitere Verschärfungen der Fahrzeuglärmvorschriften folgen.
Quelle: blue News

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