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Spanische Flughäfen erhöhen Passagiergebühren um 6,44 % zum Start des neuen Tarifzyklus von Aena

März 2, 2026
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Spanische Flughäfen erhöhen Passagiergebühren um 6,44 % zum Start des neuen Tarifzyklus von Aena
Ab dem 1. März 2026 zahlen alle Fluggesellschaften, die Spaniens 46 von Aena verwaltete Flughäfen nutzen, im Durchschnitt 6,44 % mehr pro Passagier, nachdem die jährliche Anpassung des staatlichen Betreibers in Kraft getreten ist. Die Erhöhung, bestätigt von der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC), hebt das gewichtete maximale angepasste Passagiereinkommen (IMAAJ) von 10,35 € auf 11,02 € an. Während Spanien in den letzten zehn Jahren die Gebühren meist eingefroren oder gesenkt hat, argumentiert Aena, dass die Erhöhung notwendig sei, um steigende Energiepreise, Sicherheitskräfte und Ausbauarbeiten an den Flughäfen Madrid-Barajas und Barcelona-El Prat auszugleichen. Die Steigerung ist nicht einheitlich: Die Parkgebühren steigen um 12 %, während die Gebühren für Start- und Landebahnen, Abfertigungsbereiche und Sicherheitskontrollen um etwa 5 % zunehmen. Iberia und Vueling warnen, dass die höheren Gebühren zwangsläufig an die Kunden weitergegeben werden, was typische Inlandsflüge um etwa 1,50 bis 4 € und Langstreckenflüge um bis zu 8 € verteuert. Die Billigfluggesellschaft Ryanair bezeichnete den Zeitpunkt der Erhöhung als „unangebracht“, angesichts geopolitischer Spannungen, die bereits Treibstoffzuschläge in die Höhe treiben. Geschäftsreisemanager erwarten, dass sich die Änderung auf die Luftfahrtbudgets an spanischen Verkaufsstellen um 1–2 % auswirkt, und raten Unternehmen, Tarifgrundlagen zu überprüfen, die Flughafengebühren in „vom Carrier auferlegte Gebühren“ einbetten. Der neue Tarif markiert den Start der Saison 2026, gibt aber auch einen Ausblick auf das dritte Flughafenvorschriften-Dokument (DORA III) für 2027–2031, für das Aena jährliche Erhöhungen von 3,8 % vorschlägt. Die Fluggesellschaften hingegen fordern eine Senkung um 4,9 %, mit Verweis auf pandemiebedingte Schulden und Umweltabgaben. Praktischer Tipp: Reiseeinkäufer sollten ihre Kostenprognosen aktualisieren und feste Firmenraten, die auf den Gebühren von 2025 basieren, neu verhandeln. Frühbuchungen vor dem 1. März bieten keinen Schutz – Steuern werden zum Reisezeitpunkt, nicht bei der Buchung, neu berechnet.
Quelle: Servimedia / NoticiasDe.es

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