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Inhaber einer Green Card verlieren ab heute den Zugang zu SBA-Darlehen aufgrund neuer Regelung

März 2, 2026
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Inhaber einer Green Card verlieren ab heute den Zugang zu SBA-Darlehen aufgrund neuer Regelung
Eine still und leise eingeführte Regel der Small Business Administration (SBA) zur Förderfähigkeit trat am 1. März 2026 in Kraft und verbietet es rechtmäßigen Daueraufenthaltsberechtigten, Anteile an Unternehmen zu halten, die SBA-gesicherte Kredite beantragen. Die Richtlinie, die bereits im vergangenen Herbst in internen SBA-Anweisungen erwähnt wurde, blieb weitgehend unbeachtet, bis letzte Woche Einwanderungsrechtsexperten Alarm schlugen. Nach dem neuen Standard muss ein Unternehmen zu 100 Prozent im Besitz von US-Bürgern sein, um für die beliebten 7(a)- und 504-Finanzierungsprogramme infrage zu kommen. Bisher konnten Unternehmen Kredite erhalten, solange die Mehrheit der Anteile amerikanisch war; Minderheitsbeteiligungen von Green-Card-Inhabern waren erlaubt. Die SBA argumentiert, dass die Beschränkung von steuerlich subventioniertem Kapital auf Bürgerunternehmen mit den „Buy American“-Prioritäten übereinstimmt und Kapitalflucht verhindert. Einwanderungs- und Kleinunternehmensvertreter warnen vor erheblichen Folgeschäden. Laut dem Migration Policy Institute besitzen Daueraufenthaltsberechtigte rund 120.000 US-Kleinunternehmen, die zusammen 1,3 Millionen Arbeitsplätze schaffen. Viele nutzen SBA-Kredite, um ihre Belegschaft zu erweitern oder Gewerbeimmobilien zu erwerben. Charles Kuck, ein auf Einwanderungsrecht spezialisierter Anwalt aus Atlanta, warnt, dass die Änderung „eine wichtige Finanzierungsquelle gerade dann abschneidet, wenn die Zinsvolatilität Einwandererunternehmer ohnehin schon unter Druck setzt.“ Banken bemühen sich, die Eigentümerstrukturen zu analysieren. JPMorgan Chase hat Kreditnehmer informiert, dass bereits eine 1-prozentige Beteiligung von Green-Card-Inhabern Anträge disqualifiziert, und bestehende SBA-gesicherte Kreditlinien, die zur Verlängerung anstehen, müssen auf konventionelle Konditionen umgeschuldet werden, sofern die Eigentümerstruktur nicht angepasst wird. Praktisch gesehen könnten Start-ups mit gemischter Nationalität auf Venture-Debt-Anbieter oder Private-Credit-Fonds ausweichen – allerdings zu deutlich höheren Zinssätzen – und damit den Wettbewerbsvorteil verlieren, den SBA-Programme traditionell bieten. Einwanderungsrechtler weisen zudem auf Auswirkungen auf die Mobilität von Führungskräften hin. Ausländische Manager mit L-1- oder E-2-Visa, die auf den Green-Card-Status wechseln, investieren häufig in Franchise-Unternehmen als Absicherung gegen wechselnde Einsatzorte; diese Finanzierungsmodelle müssen nun neu überdacht werden. Unternehmen sollten ihre Aktienoptionsprogramme für Expatriates und Nebeninvestitionsrichtlinien überprüfen, um die Einhaltung der neuen Regelungen sicherzustellen.
Quelle: Business Standard – Immigration Desk

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