
Eine kurze Mitteilung auf dem Normattiva-Portal der Regierung vom 6. März verkündet, dass das Gesetz Nr. 11 vom 19. Januar 2026, „Bestimmungen zur Überarbeitung der Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen im Ausland“, nun vollständig in Kraft ist. Die im Amtsblatt am 4. Februar veröffentlichte Gesetzgebung stellt die erste umfassende Neufassung der konsularischen Dienstvorschriften seit fast 30 Jahren dar. (normattiva.it)
Wesentliche Neuerungen sind die verpflichtende digitale Einreichung der meisten notariellen Urkunden, die erweiterte Anerkennung von elektronischen Unterschriften für Vollmachten sowie eine gesetzliche Frist von 15 Tagen für die Ausstellung von Notfallreisepässen. Für Unternehmen wird ein „One-Stop-Auslandsservice“ (Sportello Estero) eingerichtet, der Unternehmensdokumente beglaubigt, Legalisierungen abwickelt und den Zugang zu Exportkreditgarantien erleichtert – alles über eine einzige Online-Plattform, die mit dem italienischen digitalen Identitätssystem SPID verknüpft ist.
Die Reform verpflichtet die Auslandsvertretungen zudem, die Verfügbarkeit von Terminen in Echtzeit sowie Leistungskennzahlen zu veröffentlichen. Konsulate, die die Service-Standards zwei Quartale in Folge nicht erfüllen, müssen Back-Office-Aufgaben an das neu eingerichtete Service-Hub in Padua auslagern, um das Personal an den Schaltern für wertschöpfende Tätigkeiten wie Visainterviews freizustellen.
Für global mobile Italiener und die multinationalen Unternehmen, die sie beschäftigen, versprechen die Änderungen schnellere Passverlängerungen, einfachere Legalisierung von Abschlusszeugnissen und eine planbarere Visabearbeitung für nicht-EU-Familienangehörige. Mittelfristig plant das Außenministerium, das Sportello Estero direkt mit der Steuerbehörde zu verknüpfen, sodass Auslandsitaliener gleichzeitig Steuerstatus-Updates und Rentenanträge einreichen können.
Arbeitgeber sollten ihre internen Checklisten zur Mobilität sowie Verträge mit externen Dienstleistern überprüfen: Dokumente, die bisher eine Apostille in Papierform erforderten, könnten bald elektronisch akzeptiert werden, während neue Service-Level-Agreements (SLAs) eine einfachere Eskalation bei Verzögerungen ermöglichen. Die detaillierten Durchführungsbestimmungen werden vom Ministerium voraussichtlich bis Mai veröffentlicht.
Wesentliche Neuerungen sind die verpflichtende digitale Einreichung der meisten notariellen Urkunden, die erweiterte Anerkennung von elektronischen Unterschriften für Vollmachten sowie eine gesetzliche Frist von 15 Tagen für die Ausstellung von Notfallreisepässen. Für Unternehmen wird ein „One-Stop-Auslandsservice“ (Sportello Estero) eingerichtet, der Unternehmensdokumente beglaubigt, Legalisierungen abwickelt und den Zugang zu Exportkreditgarantien erleichtert – alles über eine einzige Online-Plattform, die mit dem italienischen digitalen Identitätssystem SPID verknüpft ist.
Die Reform verpflichtet die Auslandsvertretungen zudem, die Verfügbarkeit von Terminen in Echtzeit sowie Leistungskennzahlen zu veröffentlichen. Konsulate, die die Service-Standards zwei Quartale in Folge nicht erfüllen, müssen Back-Office-Aufgaben an das neu eingerichtete Service-Hub in Padua auslagern, um das Personal an den Schaltern für wertschöpfende Tätigkeiten wie Visainterviews freizustellen.
Für global mobile Italiener und die multinationalen Unternehmen, die sie beschäftigen, versprechen die Änderungen schnellere Passverlängerungen, einfachere Legalisierung von Abschlusszeugnissen und eine planbarere Visabearbeitung für nicht-EU-Familienangehörige. Mittelfristig plant das Außenministerium, das Sportello Estero direkt mit der Steuerbehörde zu verknüpfen, sodass Auslandsitaliener gleichzeitig Steuerstatus-Updates und Rentenanträge einreichen können.
Arbeitgeber sollten ihre internen Checklisten zur Mobilität sowie Verträge mit externen Dienstleistern überprüfen: Dokumente, die bisher eine Apostille in Papierform erforderten, könnten bald elektronisch akzeptiert werden, während neue Service-Level-Agreements (SLAs) eine einfachere Eskalation bei Verzögerungen ermöglichen. Die detaillierten Durchführungsbestimmungen werden vom Ministerium voraussichtlich bis Mai veröffentlicht.