
Im Kanton Tessin – Heimat von mehr als 70.000 täglichen Pendlern aus Italien – lehnten die Stimmberechtigten am 8. März eine Volksinitiative mit 56 % Nein-Stimmen ab, die eine strengere Durchsetzung des Arbeitsmarkts gegen mutmaßlichen Lohndumping durch ausländische Arbeitskräfte forderte. Der Vorschlag mit dem Titel „Respekt für Arbeitnehmerrechte – Lohndumping bekämpfen!“ hätte verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen und höhere Bußgelder für Arbeitgeber eingeführt, die weniger als die kollektiv vereinbarten Mindestlöhne zahlen.
Wirtschaftsverbände argumentierten, die Maßnahme sei eine Doppelspurigkeit zur bundesweiten Aufsicht und könnte die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU zur Personenfreizügigkeit verletzen. Grenzübergreifende Unternehmen befürchteten, dass strengere Auflagen Investitionen hemmen und die Personalbeschaffung in der Hochsaison des Tourismus, wenn Tessin stark auf italienische Arbeitskräfte angewiesen ist, verlangsamen würden.
Befürworter, darunter mehrere Gewerkschaften, betonten, dass strengere Kontrollen notwendig seien, da die Medianlöhne im Kanton hinter dem Schweizer Durchschnitt zurückbleiben und die Immobilienpreise stark gestiegen sind. Sie verwiesen auf Fälle, in denen italienische Subunternehmer Arbeiter entsenden, die unter dem Schweizer Lohnniveau bezahlt werden, was die lokalen Arbeitssuchenden benachteilige.
Für Personalabteilungen, die Mitarbeiter zwischen der Schweiz und Italien entsenden, bleibt mit dem Abstimmungsergebnis am Sonntag alles beim Alten: Die bestehenden Stichprobenkontrollen bleiben bestehen, und es werden keine neuen Bewilligungspflichten eingeführt. Beobachter erwarten jedoch, dass die Kantonsregierung einen moderateren Gegenvorschlag vorlegt, der auf digitale Lohnabrechnungsberichte und gemeinsame Arbeitsinspektionspatrouillen mit italienischen Behörden setzt.
Mobilitätsmanager sollten weiterhin mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen und sicherstellen, dass die Unterlagen entsandter Arbeitnehmer Arbeitsverträge, A1-Sozialversicherungsbescheinigungen und Aufenthaltsbewilligungen enthalten – angesichts der politischen Sensibilität gegenüber ausländischen Arbeitskräften in der südlichen Grenzregion.
Wirtschaftsverbände argumentierten, die Maßnahme sei eine Doppelspurigkeit zur bundesweiten Aufsicht und könnte die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU zur Personenfreizügigkeit verletzen. Grenzübergreifende Unternehmen befürchteten, dass strengere Auflagen Investitionen hemmen und die Personalbeschaffung in der Hochsaison des Tourismus, wenn Tessin stark auf italienische Arbeitskräfte angewiesen ist, verlangsamen würden.
Befürworter, darunter mehrere Gewerkschaften, betonten, dass strengere Kontrollen notwendig seien, da die Medianlöhne im Kanton hinter dem Schweizer Durchschnitt zurückbleiben und die Immobilienpreise stark gestiegen sind. Sie verwiesen auf Fälle, in denen italienische Subunternehmer Arbeiter entsenden, die unter dem Schweizer Lohnniveau bezahlt werden, was die lokalen Arbeitssuchenden benachteilige.
Für Personalabteilungen, die Mitarbeiter zwischen der Schweiz und Italien entsenden, bleibt mit dem Abstimmungsergebnis am Sonntag alles beim Alten: Die bestehenden Stichprobenkontrollen bleiben bestehen, und es werden keine neuen Bewilligungspflichten eingeführt. Beobachter erwarten jedoch, dass die Kantonsregierung einen moderateren Gegenvorschlag vorlegt, der auf digitale Lohnabrechnungsberichte und gemeinsame Arbeitsinspektionspatrouillen mit italienischen Behörden setzt.
Mobilitätsmanager sollten weiterhin mit stichprobenartigen Kontrollen rechnen und sicherstellen, dass die Unterlagen entsandter Arbeitnehmer Arbeitsverträge, A1-Sozialversicherungsbescheinigungen und Aufenthaltsbewilligungen enthalten – angesichts der politischen Sensibilität gegenüber ausländischen Arbeitskräften in der südlichen Grenzregion.
Quelle: Watson
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