
Das Innenministerium hat stillschweigend sein 56-tägiges Pilotprojekt für Personen, die aus Asylunterkünften ausziehen, beendet und eine neue, dauerhafte Frist von 42 Tagen festgelegt, die für alle positiven Asylentscheidungen ab dem 9. März 2026 gilt. Diese Änderung wurde in einem am 11. März veröffentlichten Politik-Update der Obdachlosenorganisation Homeless Link bestätigt, die das Pilotprojekt seit seinem Start im vergangenen Jahr begleitet hat. Nach den neuen Regeln müssen anerkannte Flüchtlinge und andere Personen mit Aufenthaltsgenehmigung sechs Wochen nach Mitteilung über die Einstellung der Asylunterstützung staatlich finanzierte Hotels oder Hostels verlassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestwarnfrist von 28 Tagen vor Einstellung der Geldleistungen bleibt bestehen, doch Kritiker bemängeln, dass die verkürzte Übergangszeit den Kommunen nicht genügend Spielraum lässt, um Unterkünfte oder Sozialleistungen zu organisieren. Die 56-tägige Frist war ursprünglich eingeführt worden, um mit den Präventionspflichten des Homelessness Reduction Act in Einklang zu stehen. Die Innenministeriumsrichtlinien bestätigen, dass die Unterstützung „fallweise“ verlängert werden kann, wenn Obdachlosigkeit auf der Straße droht, doch Praktiker berichten, dass solche Verlängerungen in der Praxis selten gewährt werden. Homeless Link warnt, dass die Zahl der Obdachlosen bereits Rekordhöhen erreicht hat, wobei Nicht-UK-Bürger ein Viertel der im Herbst 2025 erfassten Personen ausmachen. Branchenverbände fordern die Minister auf, die versprochene Auswertung des 56-Tage-Pilotprojekts zu veröffentlichen, bevor die 42-Tage-Frist endgültig festgelegt wird. Sie argumentieren, dass die Verkürzung der Schonfrist dem nationalen Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit zuwiderläuft und neu anerkannte Flüchtlinge in die Obdachlosigkeit treiben könnte, was die Integrations- und Beschäftigungsziele für Schutzberechtigte gefährdet. Für Arbeitgeber, die Flüchtlinge im Rahmen von Fachkräfteprogrammen beschäftigen, erhöht die Änderung das Risiko, dass neue Mitarbeitende ihre Unterkunft verlieren, bevor sie eine Arbeitsstelle oder private Mietwohnung gefunden haben. Mobility-Manager werden daher geraten, Umzugsbudgets zu überprüfen und frühzeitig mit den Kommunen zusammenzuarbeiten, wenn sie Mitarbeitende mit aktuellem Asylhintergrund einstellen.
Quelle: Homeless Link
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